Anmeldefristen - Abmeldung

Der Zeitpunkt Ihrer Anmeldung während der Anmeldephasen ist für die Zuteilung zu den ausgewählten Lehrveranstaltungen NICHT ausschlaggebend (KEIN FIRST, COME/FIRST SERVED!). Wir empfehlen in Hinblick auf die Erfüllung von Voraussetzungen für "höhere Module", rechtzeitig vor Beginn der Anmeldephasen den Prüfungspass zu kontrollieren.

Anmeldephasen für Lehrveranstaltungen der Soziologie im Sommersemester 2024
(Änderungen bis 25.01.2024 vorbehalten)

Hauptanmeldephase für Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
02.02.2024 10:00 bis 21.02.2024 10:00 (vormittags)
ACHTUNG: Zuteilung durch die Datenbank frühestens am 22.02.2024
Abmeldung bis 20.03.2024 23:59

Restplatzvergabe für Lehrveranstaltungen mit Teilnahmebeschränkung
26.02.2024 10:00 bis 28.02.2024 10:00 (vormittags)
ausschließlich bei Lehrveranstaltungen, in denen tatsächlich Restplätze vorhanden sind!
Abmeldung bis 20.03.2024 23:59

Registrierung zu Lehrveranstaltungen ohne Teilnahmebeschränkung:
Anfang Februar 2024 bis Ende Februar 2025

Für das geblockten Proseminar für Studienanfänger*innen Bachelorstudium Soziologie im Juni 2024 wird es eine kurze Anmeldephase Ende Mai geben. Die genauen Daten finden Sie bei der Lehrveranstaltung in u:find (Änderungen vorbehalten bis März 2024)


Bei Problemen mit Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen/Prüfungen der Soziologie wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ende der Anmeldephasen von Ihrem Studierendenaccount an unsere Mailadresse. Geben Sie bei Anfragen stets die Nummer der betroffenen Veranstaltung und den Text einer etwaigen Fehlermeldung an.


Die Anmeldefristen für die Lehrveranstaltungen anderer Studiengänge finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen. Bei Problemen mit Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen aus anderen Studienrichtungen wenden Sie sich bitte an die anbietende Organisation.

Bild: Icon für Achtung -  Schwarzes Ausrufezeichen auf blauem Grund

Icon für Achtung (Quelle: openclipart. org)

Um möglichst rasche Abmeldung von Lehrveranstaltungen, die Sie nicht besuchen wollen oder können, wird im Sinne der Kollegialität  (-> Vergabe von Restplätzen während der Nachmeldephase oder Nachrücken von Personen auf der Warteliste) dringend gebeten.

Zudem sind die Lehrenden verpflichtet, Studierende zu benoten, die an einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung mindestens einmal teilgenommen haben, sich nicht abmelden und die Lehrveranstaltung abbrechen, ohne für den Abbruch einen triftigen Grund glaubhaft zu machen.