Gebet im Parlament? Kopftuchverbot? Über Politik und Religion

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Zuerst ein „Gebetsabend im Parlament“, nun die Aufhebung des „Kopftuchverbots“ an Volksschulen durch den Verfassungsgerichtshof. Wie stehen Politik und Religion zueinander? Ein Gastkommentar.

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Zuerst ein „Gebetsabend im Parlament“, nun die Aufhebung des „Kopftuchverbots“ an Volksschulen durch den Verfassungsgerichtshof. Wie stehen Politik und Religion zueinander? Ein Gastkommentar.

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Zwei Ereignisse der letzten Tage geben Anlass zu grundsätzlichen Überlegungen hinsichtlich des Verhältnisses von Staat und Politik zu Religion in Österreich. Da ist zum einen die Gebetsfeier, zu der der Präsident des Nationalrates und die Präsidentin des Bundesrates am 8. Dezember in das Parlament eingeladen haben, was nicht zu Unrecht einiges Aufsehen erregt hat. Und zum anderen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am 11. Dezember das Kopftuchverbot an Volksschulen als verfassungswidrig aufgehoben.

Beide Ereignisse sind vor dem Hintergrund überall in Europa bemerkbarer Entwicklungen zu sehen. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Systems in Osteuropa 1989, der vielfach als Niederlage atheistischer Konzepte interpretiert wurde, ist es zu einem Paradigmenwechsel in der Wahrnehmung von Religion in Gesellschaft und Politik gekommen. Ein weiterer wesentlicher Faktor war die hauptsächlich durch Migration bewirkte religiöse Pluralisierung der Gesellschaft, wobei der zunehmende Anteil von Musliminnen und Muslimen auch religionsrechtlich in den Vordergrund rückte. Es entstand eine neue „Meis­tererzählung der Soziologen“ (Detlef Pollack), die „Rückkehr der Religion“ – ein Thema, mit dem man inzwischen Bibliotheken füllen kann.

Politische Vereinnahmung der Kirchen

Welche Konsequenzen hatten diese Entwicklungen für das staatliche Religionsrecht Österreichs, das nach 1945 angesichts seiner ­Erfahrungen in den zwölf Jahren davor zu einer institutionellen Trennung von Staat und Religionsgemeinschaften mit partnerschaftlicher Kooperation gefunden hat? Mit einer Veranstaltung wie der (leider letztlich doch nicht interreligiösen) Gebetsfeier im Parlament sendet man nun Signale in Richtung einer über partnerschaftliche Kooperation hinaus­gehenden politischen Vereinnahmung der Kirchen und insbesondere der katholischen Kirche aus. Wobei betont werden muss, dass es ein naheliegendes und selbstverständliches Anliegen ist, durch ein Gebet in Krisenzeiten Hoffnung zu geben. Die Ortswahl und die Einladung durch den Nationalratspräsidenten und die Bundesratspräsidentin waren freilich nicht unbedenklich. Zudem waren katholische Kreise beteiligt, denen man eine Teilnahme an dem – vor allem für Musliminnen und Muslime gedachten – im Integrationsgesetz vorgesehenen Werte-Unterricht (etwa hinsichtlich des Frauenbildes und der Haltung zur Homosexualität) durchaus nahelegen könnte.

Durch ein Gebet Hoffnung zu geben, ist legitim. Eine Gebetsfeier im Parlament ist freilich nicht unbedenklich.

Was das genannte Erkenntnis des VfGH betrifft, so ist es im Zusammenhang mit der – Österreichs Tradition nicht ganz entsprechenden – islamkritischen Religionspolitik der letzten Jahre zu sehen. Diese verschiebt das österreichische Religionsrecht merkbar in Richtung einer Stärkung der Trennungselemente in Verbindung mit einer Verschärfung von Kontrollrechten. Eine solche Entwicklung wurde erstmals in einigen religionsrechtlichen Regelungen des Islamgesetzes 2015 deutlich. Darin wird ein gewisses Misstrauen zum Ausdruck gebracht, das in einer besonderen Kontrolle der islamischen Glaubensgemeinschaften seinen Niederschlag findet. Auch in der Folge verursachte „die österreichische Integrationspolitik bei Österreicherinnen und Österreichern islamischen Glaubens eine Art subtiler kollektiver Kränkung“, so Paul Zulehner im Zusammenhang mit der Einführung des Kopftuchverbots in Volksschulen im Jahr 2019. Diese Maßnahme wurde nun vom VfGH für verfassungswidrig erklärt. Die damaligen Regierungsparteien waren sich 2019 der Problematik übrigens durchaus bewusst gewesen, als sie sich vergeblich um eine Verfassungsmehrheit bemühten.

Unter Bezugnahme auf die Bundesverfassung stellt der VfGH nunmehr fest, dass die ­österreichische Schule unter anderem auf den Grundwerten der Offenheit und Toleranz gründet. Ohne Zweifel gilt es, Zwangselemente, die sowohl in einem Kopftuchverbot als auch in einem Kopftuchgebot stecken können, grundsätzlich hintanzuhalten. In einem solch sensiblen Bereich Verbote mittels Strafsanktionen durchzusetzen, kann dem Kindeswohl aber keinesfalls gerecht werden.

„Politische Theologie“ jenseits des Islam

Zum islambezogenen Maßnahmenpaket der jüngsten Zeit gehört auch die Bekämpfung des „Politischen Islam“, der sich die Regierung verschrieben hat. Es ist wohl unbestritten ein wesentliches Merkmal von Religionen, dass sie ethische und gesellschaftliche Konzepte aufweisen und in diesem Sinne politisch sind. „Politische Theologie“ gehörte schließlich auch zu den großen Diskussionsthemen des 20. Jahrhunderts, wobei – um die Bandbreite zu illustrieren – nur Carl Schmitt, Jacob Taubes, Eric Voegelin und Hans Kelsen sowie Romano Guardini und Johann Baptist Metz erwähnt werden sollen.

Auf die wissenschaftliche Unbrauchbarkeit des Begriffs „Politischer Islam“, der eine undifferenzierte Sicht auf den Islam widerspiegelt und damit dem islamistischen Terror in die Hände spielt, hat Rüdiger Lohlker mehrfach verwiesen. Dass nunmehr einem politischen Kampfbegriff eine wissenschaftliche Definition nachgeliefert werden soll, die sogar zur Einführung eines Straftatbestandes gleichen Namens herzuhalten hätte, ist mehr als problematisch.

Abschließend sei noch auf eine verblüffende historische Parallele verwiesen. Der US-­Religionssoziologe José Casanova hat Vergleiche zu der Sicht politischer Aktivitäten von Katholiken in den USA von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis weit in das 20. Jahrhundert angestellt. Der Katholizismus war als „rückständige, fundamentalistische und vom Ausland gesteuerte Religion“ wahrgenommen worden, die „ein primitives atavistisches Residuum innerhalb der modernen liberalen westlichen Zivilisation“ darstelle. Katholische Kulthandlungen waren als magische und abergläubische, aus dem Orient stammende Praktiken häufig Gegenstand von Karikaturen in populären Zeitungen.

Dies alles geschah häufig im Zusammenhang mit „populistischen Kampagnen gegen Migranten“. Ohne diesen Vergleich überstrapazieren zu wollen, sollte er uns zu denken geben.

Der Autor ist emeritierter Professor für Religionsrecht an der Universität Wien.

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