Women for/in Justice am 11. März 2024

Am 11. März 2024 veranstaltete das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zum dritten Mal das Event „Women in Justice/for Justice“, um den Internationalen Tag der Richterinnen zu feiern.


Dr. Alma Zadić, LL.M., Justizministerin von Österreich, und Ghada Waly, Generaldirektorin des UNOV und Exekutivdirektorin der UNODC, eröffneten die Veranstaltung mit Keynote-Vorträgen zur Bedeutung von Frauen in der Justiz für eine resilientere Gesellschaft. Daran anschließend führten internationale Experten eine Diskussion zum Thema „Inclusive justice = resilient justice“.


Assoz. Prof. Josephine Jarpa Dawuni, Howard Universität/Washington D.C, moderierte die Podiumsdiskussion. Fragen wie beispielsweise „Wie können wir eine integrativere Justiz mit und für zukünftige Generationen aufbauen?“ wurden diskutiert von Maja Popovic, Justizministerin  von Serbien, Frau Amparo M. Cabotaje-Teng, Vorsitzende Richterin der Sandiganbayan (Philippinen), Peter Jamadar, Richter (i.R.) des Karibischen Gerichtshofs und Vorsitzender der Karibischen Vereinigung der Justizbeamten (Trinidad Tobago), Vanessa Ruiz, Oberste Richterin am Berufungsgericht des District of Columbia (USA) und Anwar Alqadeeri, Leiterin der Abteilung Internationale Zusammenarbeit und Abkommen der kuwaitischen Antikorruptionsbehörde (Kuwait).


Um die nächste Generation von Frauen zu inspirieren, eine Karriere in der Justiz anzustreben, lud das UNODC interessierte Studentinnen zu der Veranstaltung ein. Altindas Gamze, Caroline Hauer und Tabea-Hannah Rabitsch nahmen diese Chance wahr und begleiteten Dr. Lisa Rösler, Mag. Hannah Gollegger und Lukas Orlik zu dem in der UNO-City stattfindenden Event.


Folgend die Impressionen der Studierenden:


„Man sagt leicht, die Zeit, etwas zu tun, ist jetzt. Umso schöner war es zu sehen, dass das für die Initiative Women in/for Justice des UNODC nicht nur eine leere Floskel ist, sondern man die Probleme hier wirklich in Angriff nimmt - und das über Länder- und Geschlechtsgrenzen und etwaige kulturelle Unterschiede hinweg.“


Caroline Hauer


„Die Thematik der Geschlechtergleichstellung in der Justiz wurde für mich von einem ganz anderen Blickwinkel durchleuchtet und besonders spannend war zu sehen, welche großartigen Veränderungen durch hohe Resilienz, einen starken gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung erreicht werden können.“


Gamze Altindas


„Die Veranstaltung Women in/for Justice hat mich sehr inspiriert und gezeigt, dass nichts unmöglich ist, auch wenn es vermeintlich ein steiniger Weg ist. Ich finde es sehr wichtig, dass es solche Veranstaltungen gibt, um einfach weiter auf zumindest eine Gleichstellung von Frauen und Männern hinzuarbeiten. ‚All in all‘ war es eine sehr inspirierende Veranstaltung und ich bin sehr dankbar für die Möglichkeit, dass ich daran teilnehmen durfte.“


Tabea-Hannah Rabitsch


Podcast des Verlag Österreich „Strafrecht im Dialog“

EStA Mag. Cornelia Koller, Präsidentin der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, im Gespräch mit Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf über die Bedeutung des Strafrechts für das gesellschaftliche Zusammenleben. Im Podcast des Verlag Österreich „Strafrecht im Dialog“ sprechen sie über Themen wie Gerechtigkeit, angemessene Strafen, Opferschutz, Medienkontrolle, Strafverfolgung im digitalen Zeitalter und die Notwendigkeit einer Novellierung der Strafprozessordnung. 

https://podcast.verlagoesterreich.at/


Studenten der Universität Wien forschen im „international classroom“ an Cyberkriminalität

Wiener Team: v.l.n.r. Caroline Hauer, Gamze Altindas, Susanne Reindl-Krauskopf, Monika Stempkowski, Emily Stohl, Lisa Hou, Tabea Rabitsch.

Fünf Studierende der Universität Wien nehmen in Zürich (Schweiz) an einem internationalen Kurs zum Thema „Cyberkriminalität“ teil. Der Kurs wird von Frau Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf von der Universität Wien und Herrn Univ.-Prof. Hon.-Prof. (U:Vie) Andreas Schloenhardt geleitet und ist Teil des „Transnational Organised Crime“ Programm der Universität Wien, dass in Zusammenarbeit mit den Universitäten Zürich, Queensland, Köln und Ferrara angeboten wird. Der Kurs ermöglicht es den Studierenden, die vielen Facetten des organisierten Verbrechens sowie die Gesetze und die praktischen Maßnahmen zur Bekämpfung zu erforschen. Die Studierenden erhalten einen einzigartigen Einblick in globale Ermittlungstechniken sowie internationale Rahmenbedingungen des Strafrechts durch die Beteiligung internationaler Partner sowie durch Präsentationen von Experten.

Gamze Altindas, Studierende an der Universität Wien, berichtet: „Mein Projekt zu speziellen online Untersuchungsmethoden war sehr aufschlussreich. Es ist eine großartige Erfahrung, dass ich meine Forschungsergebnisse vor einem internationalen Publikum präsentieren kann und Feedback von führenden Experten von Top-Universitäten erhalte.“ Helena Hagan, Studierende an der Universität Queensland, fügt noch hinzu: „Es ist großartig, von und mit Studierenden von anderen Ländern zu lernen. Mein Forschungsprojekt “Ransomware Angriffe“ ermöglicht mir, mein Interesse an IT mit meinem Jurastudium zu verbinden. 

Das gemeinsame Programm “Transnational Organised Crime“ wird seit 2018 jährlich angeboten. Frühere Kurse konzentrierten sich auf den illegalen Handel mit Wildtieren, organisiertes Verbrechen und illegales Glücksspiel, die Entkriminalisierung von Drogen, den illegalen Waffenhandel sowie die Herausforderungen, die das organisierte Verbrechen für Gerichte und Gefängnisse darstellt. Im Studienjahr 2023/2024 liegt der Schwerpunkt auf transnationalem organisiertem Cybercrime. 

Univ.-Prof. Hon.-Prof. (U:Vie) Andreas Schloenhardt erklärt: „Dies umfasst spezifische Arten von Verbrechen, die Mittel und Methoden von Cyberstraftaten, die Beteiligung von organisierten kriminellen Gruppen, internationalen Rahmenbedingungen und nationale Gesetze sowie Methoden der Rechtsdurchsetzung, Strafverfolgung und Prävention von Cyberkriminalität.“ 

Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf fügt noch hinzu: „Dieser Kurs bietet unseren Studierenden eine großartige Gelegenheit, Forschung in einem internationalen Kontext zu betreiben und ihre Forschungs- und Präsentationstechniken durch spezielle Ausbildung auf ein fortgeschrittenes Niveau anzuheben. Die Studierenden erlangen ein gutes Verständnis für Kriminologie, Richtlinien und Gesetze im Zusammenhang mit Cyberkriminalität, treten mit wichtigen Stakeholdern in Kontakt und präsentieren ihre Forschungsergebnisse vor einem akademischen Publikum.“

Im Studienjahr 2024/2025 wird der gemeinsame Kurs von der Universität Ferrara in Italien ausgerichtet und der Fokus auf den Handel mit kulturellen Artfakten und Antiquitäten gelegt.

 

Bericht der University of Queensland


10. ALES TAGUNG zum Thema "Überwachen wir (nicht) genug? Neue Befugnisse für Polizei und Strafjustiz?"

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Am 7. November 2023 fand die 10. ALES-Jahrestagung zum Thema „Überwachen wir (nicht) genug? Neue Befugnisse für Polizei und Strafjustiz?“ statt. Nach der Veranstaltungseröffnung durch ALES-Leiterin Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf starteten die ersten Vorträge unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl, stv. ALES-Leiter.


Assoz. Prof. Mag. Dr. Farsam Salimi eröffnete die Vortragsreihe mit einem Vortrag zum Thema „Analoge Sicherstellungsbefugnis in einer digitalen Welt?“. In seinen Ausführungen erörterte er, inwieweit die Sicherstellungsbefugnis den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht wird. Dabei ging er sowohl auf potentielle Einschränkungen als auch Erweiterungen der Sicherstellungsbefugnis im Falle des Zugriffs auf digitale Kommunikationsmittel ein. Abschließend richtete der Referent einen Appell an den Gesetzgeber, anstelle einer sukzessiven Anpassung der Bestimmungen der StPO einen umfassenden Reformprozess unter Einbeziehung von Expertengruppen zu starten, um die strafrechtlichen Ermittlungsbefugnisse an die neuen Herausforderungen der digitalen Welt anzupassen.


Nachfolgend erörterte Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf unter dem Titel „Quellen-TKÜ reloaded?“ eine mögliche Neuregelung der Überwachung von verschlüsselten Nachrichten. Hierzu skizzierte sie zunächst die Entscheidung des VfGH zur Aufhebung der ursprünglichen Regelung der Überwachung verschlüsselter Nachrichten in der StPO (§§ 134 Z 3a, 135a StPO), um anschließend neue Anforderungen zu formulieren, deren Einhaltung die Überwachung von verschlüsselten Nachrichten – unter Wahrung der Grundrechte – zulassen könnten. Hierfür sei insbesondere eine strikte Differenzierung zwischen dieser Maßnahme und einer laufenden Überwachung des gesamten Computersystems erforderlich. Außerdem müsse die Maßnahme auf Fälle schwerer Kriminalität (Beurteilung anhand der Strafdrohung sowie der betroffenen Rechtsgüter) beschränkt werden. Auch weitere Voraussetzungen wie etwa die Ausgestaltung einer begleitenden Kontrolle wurden zur Diskussion gestellt.


Nach der Mittagspause setzte Klaus Mits, BA MA, Abteilungsleiter im Bundeskriminalamt (C4), die Tagung fort. In seinem Vortrag schilderte der Referent aktuelle Herausforderungen, die sich im Zuge der Aufklärung von Cybercrimedelikten ergeben. Dabei ging er unter anderem auf das Phänomen des „Caller-ID-Spoofings“ ein. Hierbei wird die Herkunft eines eingehenden Anrufs verschleiert, indem am Display des Telefonapparates der angerufenen Person eine ge- bzw verfälschte Rufnummer angezeigt wird. Weitere Erschwernisse ergeben sich ua im Zusammenhang mit Handelsplattformen, die im Internet bzw „Darknet“ von Kriminellen betrieben werden. Diesbezüglich forderte der Vortragende die Einführung eines eigenen, mit § 127 dStGB („Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet“) vergleichbaren, Straftatbestandes.


Im letzten Vortrag skizzierte Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes die geltende Rechtslage in Deutschland, nach der die Strafverfolgungsbehörden auf Telekommunikationsdaten zugreifen dürfen. Die Referentin beleuchtete in ihren Ausführungen zunächst die Kriterien zur Sicherstellung digitaler Informationen nach der dStPO und strich dabei auch die bestehenden Unterschiede zur österreichischen Rechtslage hervor. Neben der Telekommunikationsüberwachung nach § 100a dStPO stellte sie die Ermittlungsmaßnahme der Online-Untersuchung nach § 100b dStPO vor, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht, auch ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in ein von dem Betroffenen genutztes informationstechnisches System einzugreifen und daraus Daten zu erheben.


Den Abschluss der Veranstaltung bildete eine Podiumsdiskussion mit Publikumsbeteiligung unter der Leitung von Dr. Lisa Rösler, Universitätsassistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie sowie ALES-Mitarbeiterin. Auf dem Podium nahmen neben Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien), Mag. Omar Haijawi-Pirchner, BA MA (Leiter Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst/BMI), Dr. Norbert Wess, LLM MBL (Rechtsanwalt/Partner bei wkk law Rechtsanwälte) sowie Mag. Bernd Ziska (Vizepräsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) Platz. Im Zentrum der Diskussion stand dabei die Frage, welche Anpassungen erforderlich wären, um eine effektive Kriminalitätsbekämpfung im digitalen Zeitalter zu ermöglichen und gleichzeitig die Grundrechte der Betroffenen bestmöglich zu schützen.


“Organised crime, criminal procedure, and prisons”: Wiener Studierende der Rechtswissenschaften arbeiten mit internationalen Partnern an Beiträgen zu Lösungen, um kriminelle Gruppierungen bei der Behinderung der Justiz aufzuhalten

Derzeit beherbergt die Law School an der University of Queensland (UQ) das ‘Transnational Organised Crime’ Programm, eine jährliche Forschungs- und Ausbildungsinitiative, die gemeinsam mit der Universität Wien und der Universität Zürich angeboten wird. In diesem Programm arbeiten Studierende gemeinsam mit wissenschaftlichen Experten und kommen mit nationalen Behörden und internationalen Organisationen in Kontakt, um die Bedrohungen durch organisierte Kriminalität zu untersuchen und Lösungen für den Kampf gegen diese zu erarbeiten. In diesem Jahr beteiligen sich erstmals auch die Universitäten von Köln und Ferrara mit deren Expertise, um das Problem anzugehen, das Leben, Freiheit und Wohlstand bedrohen und, insbesondere wenn organisierte Gruppen auf Korruption zurückgreifen, auch die nationale Sicherheit und die Rechtsstaatlichkeit untergraben kann.

Im Studienjahr 2022-2023 liegt der Schwerpunkt des Seminars auf den Herausforderungen, die sich für Strafverfahren, Verurteilung und Strafvollzug ergeben, wenn die betroffenen Verdächtigen bzw Verurteilten Mitglieder krimineller Organisationen sind. Die Studierenden beschäftigen sich mit einer Reihe von Themen bezogen auf internationale Zusammenarbeit in Strafsachen und Strafverfahren betreffend organisierte Kriminalität, Formen von Kriminalstrafen, insbesondere Freiheitsstrafen und deren Vollzug bei Mitgliedern organisierter krimineller Gruppierungen sowie Existenz, Modi operandi und Anwerbung neuer Mitglieder für die kriminellen Gruppierungen in Gefängnissen.

Das Transnational Organised Crime program, das an der Universität Wien von Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Susanne Reindl-Krauskopf, Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UVie) Andreas Schloenhardt und Univ.-Ass. Dr. Monika Stempkowski angeboten wird, begann im Jahr 2018 als Forum, das internationale Studierende und Experten zusammenbringt, um forschungsbasiertes Lernen und Lehren zu ermöglichen, internationale Zusammenarbeit zu stärken, Studierende im Bereich fortgeschrittener Forschungsarbeit, wissenschaftlicher Präsentations- und Schreibtechnik weiterzubilden und Forschungsergebnisse zu erarbeiten, die einen Beitrag zu politischem Wandel und Gesetzesreformen leisten können. Vergangene Seminare aus diesem Programm, die auf Themen wie etwa dem Handel mit geschützten wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, verbotenem Glückspiel und organisierter Kriminalität, Waffenhandel sowie der Entkriminalisierung von Suchtmitteln fokussierten, führten bereits zu Publikationen, die in Wissenschaft wie Praxis breiten Widerhall finden.

 

 

https://stories.uq.edu.au/news/2023/from-the-godfather-to-bikie-gangs/index.html

https://www.unife.it/it/notizie/2023/vita-universitaria/transnational-organised-crime-program


8. ALES - Tagung am 11. November 2019 zum Thema „Künstliche Intelligenz“

Am 11. November 2019 fand die 8. ALES-Jahrestagung zum Thema „Künstliche Intelligenz – Fluch oder Segen?“ statt. Dabei wurden interdisziplinär Fragen diskutiert, die sich durch den Fortschritt im Bereich künstlicher Intelligenz für das Straf-, Zivil- und Datenschutzrecht ergeben.


Nach der Veranstaltungseröffnung durch ALES-Leiterin Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf startete das erste Panel unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes.

Siegfried Vössner, Professor am Institut für Maschinenbau- und Betriebsinformatik der TU Graz, und Gerhard Friedrich, Dekan der Fakultät für Technische Wissenschaften der Universität Klagenfurt gaben zu Beginn gemeinsam Einblicke in die Themenstellung aus der Perspektive der Ingenieurwissenschaften. Dabei gingen sie auf neuronale Netzwerke und deren Funktionsweisen sowie Algorithmen, maschinelles Lernen und praktische Anwendungsbeispiele ein.

Nachfolgend widmete sich Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtstheorie, Informationsrecht und Rechtsinformatik an der Universität Würzburg, Haftungsfragen in Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz. Er thematisierte dabei das Verhältnis von Schadenshöhe und Schadenswahrscheinlichkeit für die Risikoabschätzung und illustrierte am Beispiel selbstfahrender Autos Dilemma-Probleme im Bereich künstlicher Intelligenz.

Das zweite Panel stand unter der Leitung von MMag. Dr. Monika Stempkowski.


Im ersten Vortrag dieses Panels beleuchtete Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Professorin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, zivilrechtliche Haftungsproblematiken mit Bezug zu KI. Sie plädierte dafür, zunächst im geltenden Recht nach Lösungen für Haftungsprobleme durch KI zu suchen, bevor neue Regelungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang widmete sie sich der Gefährdungshaftung und stellte auch Überlegungen de lege ferenda an.

Den Abschluss der Veranstaltung bildete Nikolaus Forgó, Professor für Innovation und Digitalisierung im Recht an der Universität Wien. Er ging näher auf datenschutzrechtliche Fragen des Einsatzes künstlicher Intelligenz ein. Dabei thematisierte er die Stellung, die Europa im Vergleich zu Asien und Amerika durch die DSGVO einnimmt, sowie problematische Aspekte dieser Entwicklung.


Die Vorträge sowie die anschließende Diskussion werden im Detail - der Tradition von ALES entsprechend - in einem Tagungsband dokumentiert und veröffentlicht werden.


ALES an der University of Canterbury/Christchurch/Neuseeland

Jean Monnet Research Workshop “Regional Anti-Corruption Co-Operation in Europe and the South Pacific”

Am 25.9.2019 fand im Rahmen eines Jean Monnet Research Projekts unter Leitung von Prof. Neil Boister und Prof. John Hopkins (beide University of Canterbury) der Workshop “Regional Anti-Corruption Co-Operation in Europe and the South Pacific” an der Law School der University of Canterbury in Christchurch / Neuseeland statt. An dem eintägigen Workshop, dessen Fokus auf der Untersuchung von europäischen und pazifischen Maßnahmen der regionalen Zusammenarbeit in der Korruptionsbekämpfung und -prävention lag, nahmen ALES-Leiterin Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf und ALES-Mitarbeiterin Mag. Lisa Rösler als Vortragende nebst Akademikern der University of the South Pacific/Port Vila/Vanuatu, der Macquarie University/Sydney/Australien, der Victoria University/Wellington/Neuseeland und der University of Canterbury/Christchurch/Neuseeland teil.

In ihrem Vortrag “The Role of the EC / EU in a European Anti-Corruption Policy” untersuchte Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf die Entwicklung der Korruptionsbekämpfung und -prävention in der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union und behandelte die Frage nach der Vorreiterrolle der Europäischen Union in der internationalen Anti-Korruptions-Politik. Dabei zog sie Parallelen zu den Strafrechtsinstrumenten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie zu denen des Europarates. Mag. Lisa Rösler stellte sodann den Maßnahmen der Europäischen Union das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption gegenüber und arbeitete die maßgeblichen Unterschiede heraus. Abschließend bereitete Mag. Lisa Rösler einen Überblick über die fortdauernde Zusammenarbeit der internationalen Organisationen in der internationalen Anti-Korruptions-Politik.

Im Zuge ihres Neuseelandaufenthaltes trugen Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf und Mag. Lisa Rösler zudem am 23.9.2019 als Gastvortragende an der University of Canterbury zum Thema „Cooperation in Europe in Criminal Matters” vor. Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf widmete sich hierbei der Europäischen Union, gab Einblicke in deren ordentliches Gesetzgebungsverfahren und untersuchte die Europäische Ermittlungsanordnung als aktuelles Beispiel der europäischen Unionsgesetzgebung in Strafsachen. Mag. Lisa Rösler stellte den Europarat sowie zwei der für das Strafrecht in Europa maßgeblichen Konventionen des Europarates vor. Zum einen behandelte sie die Europäische Menschenrechtskonvention und zum anderen die Strafrechtskonvention über Korruption. Im Zusammenhalt hiermit erläuterte sie die Wirkungsweisen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), welche maßgeblich zur Einhaltung der Konventionen beitragen.

Abschließend referierten Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf und Mag. Lisa Rösler am 27.9.2019 im Rahmen des Public Seminar „Global and European Approaches to Anti-Corruption” zum Thema Anti-Korruptionsstrafrecht der Europäischen Union und der Vereinten Nationen und stellten sich der anschließenden regen Diskussion.


ALES an der University of Queensland

Seminar gestaltet nach dem „flipped classroom model“: „The Future of Criminal Law“

Vom 30. September bis zum 4. Oktober 2019 fand erstmals das Seminar zum Thema „The Future of Criminal Law“ an der University of Queensland in Brisbane / Australien statt, welches unter der Leitung von ALES-Leiterin Prof. Susanne Reindl-Krauskopf und Prof. Andreas Schloenhardt organisiert worden war.

Der Titel des Seminars war auch Programm. An fünf Tagen setzten sich 27 Studierende der University of Queensland intensiv mit aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenhang mit Verhetzung und Hasskriminalität, Verbrechen im Kontext von sozialen Medien, Sinn und Unsinn von hohen Strafdrohungen, Gestaltungsmöglichkeiten von Tötungsdelikten sowie Legalisierung von Drogen auf nationaler und internationaler Ebene auseinander. Sie analysierten hierbei jeweils den Status quo in Gesetzgebung und Rechtsprechung, diskutierten Vor- und Nachteile derzeitiger Entwicklungen und präsentierten unter anderem Empfehlungen für zukünftige Reformen.

Das Seminar war nach dem „flipped classroom model“ gestaltet, sodass der Fokus auf der interaktiven Zusammenarbeit der Studierenden lag. Dementsprechend wurde das Seminar nicht im Vortragsstil gehalten, sondern es wurde den Studierenden nach den jeweils zum Tagesthema einführenden Worten von Prof. Andreas Schloenhardt zum australischen Recht und den rechtsvergleichenden Ausführungen von Prof. Susanne Reindl-Krauskopf zum österreichischen Recht sowie von ALES-Mitarbeiterin Mag. Lisa Rösler zum österreichischen Suchtmittelrecht die Möglichkeit geboten, sich in Gruppenarbeiten eigenständig einer aktuellen Rechtsentwicklung zu widmen. Im Anschluss wurden die erarbeiteten Rechercheergebnisse präsentiert und eingehend diskutiert. Dieses Konzept wurde von den Studierenden begeistert aufgenommen, welche das Seminar als „a breath of fresh air“ bezeichneten.
Die Seminarreihe wird voraussichtlich im Jahr 2020 in Wien fortgesetzt.


Veranstaltung "Die Justiz im Spannungsfeld des öffentlichen Interesses"

Eine Veranstaltung der Evangelischen Akademie Wien in Kooperation mit der Evangelischen Gefängnisseelsorge am 7. März 2019

In einem Rechtsstaat hat jede Person das Recht auf ein faires Verfahren. Gleichzeitig ist die Frage, was als fair gelten kann, nicht abschließend geklärt. Art, Höhe und Ausmaß von Strafen sind notwendigerweise Teil eines breiteren gesellschaftspolitischen Diskurses. Die Bedeutung des Justizsystems für den Rechtsstaat macht es allerdings erforderlich, Entwicklungen sorgfältig zu reflektieren und Reformen begründet zu argumentieren.


Insbesondere öffentlichkeitswirksame Delikte eröffnen die Frage nach dem Einfluss von gesellschaftlichen Stimmungslagen auf die unabhängige Rechtsprechung. Verändern mediale Debatten die Härte von Urteilen bzw. wirken auf Haftentlassungen? Welche Verantwortung haben mediale Berichterstatter_innen in diesem Zusammenhang? Wie ist es zu beurteilen, wenn Stimmungslagen herangezogen werden, um Verschärfungen im Strafrecht politisch zu legitimieren?

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 


Pressekonferenz zum ALES-Projekt „Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte“

Am 16.11.2018 fand im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz die Pressekonferenz zur ALES-Studie „Misshandlungsvorwürfe gegen Exekutivbeamte“ statt.
Im Beisein von Herrn Mag. Christian Pilnacek, Generalsekretär des Justizministeriums und Herrn Mag. Peter Goldgruber, Generalsekretär des Innenministeriums, wurde die Studie von der ALES-Leiterin und Studienautorin, Frau Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf präsentiert.

Pressemitteilung BMVRDJ

Pressemitteilung BMI


ALES-Tagung am 4. Juni 2018 zum Thema "Suchtmittelrecht aktuell"

Am 4. Juni 2018 fand die 7. ALES-Jahrestagung zum Thema "Suchtmittelrecht aktuell" statt. Dabei wurden Fragen nach den Ursachen der Drogenabhängigkeit, aktuellen Phänomenen des Drogenhandels und Regulierungsmöglichkeiten aus unterschiedlichen fachlichen Perspektiven beleuchtet.


Nach der Veranstaltungseröffnung durch ALES-Leiterin Univ.-Prof. Hon.-Prof. (UQ) Dr. Susanne Reindl-Krauskopf startete das erste Panel unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl.


Frau Dr. Barbara Gegenhuber, M.A., Geschäftsführerin und stellvertretende therapeutische Leiterin des Schweizer Haus Hadersdorf, gab zunächst einen Einblick in die verschiedenen Stufen des Gebrauchs von Suchtmitteln beginnend mit dem Genuss über den Missbrauch hin zur Abhängigkeit iSd Sucht. Nach Erörterung von Indikatoren für das Vorliegen einer Abhängigkeit und einem Überblick über die häufigsten Suchtarten in Österreich stellte die Vortragende eingehend mögliche Maßnahmen in der Behandlung vor, wobei sie sich auf Maßnahmen der Harm Reduction, der Substitutionsbehandlung und der Entzugsbehandlung konzentrierte. Den Abschluss Ihrer Ausführungen bildete ein Einblick in die konkrete Arbeit des Schweizer Hauses Hadersdorf.

Nachfolgend widmete sich Frau MMag. Monika Stempkowski, Universitätsassistentin am Institut für Strafrecht und Kriminologie sowie ALES-Mitarbeiterin, Regulationsbemühungen der Drogennachfrage im internationalen Vergleich. Dabei stellte sie als konkrete Beispiele die Rechtslage in Portugal und in den US-Bundesstaaten Colorado und Washington vor. Die Wahl fiel auf Portugal, weil bereits im Jahr 2000 eine Verlagerung von der gerichtlichen hin zur Verwaltungsstrafbarkeit in Bezug auf geringfügige Drogendelikte beschritten worden war. Die Rechtslage in den Bundesstaaten Colorado und Washington betrifft demgegenüber ein Modell der Legalisierung von geringfügigem Besitz von Cannabis. Die Referentin thematisierte in ihren Ausführungen Hintergründe und zu beobachtende Folgen dieser Umstellungen anhand von Statistiken und bot dadurch eine breite Diskussionsgrundlage für Liberalisierungs- und Entkriminalisierungsalternativen in Österreich.


Das zweite Panel stand unter der Leitung von Dr. Mathias Vogl, Sektionschef im Bundesministerium für Inneres.


Im ersten Vortrag dieses Panels beleuchtete Univ.-Prof. Dr. Klaus Schwaighofer aktuelle Rechtsfragen des nationalen österreichischen Suchtmittelrechts. Insbesondere untersuchte er die Änderung des Suchtmittelgesetzes durch das StRÄG 2015, mit der festgelegt wurde, dass in Fällen geringfügiger Suchtmitteldelikte eine Abtretung der Verfahren seitens der Strafverfolgungs- an die Gesundheitsbehörden zu erfolgen hat. Weitere Schwerpunkte seiner Ausführungen waren die Änderungen des Suchtmittelregisters durch das Budgetbegleitgesetz 2016 sowie die Neuregelung des Drogenhandels im öffentlichen Raum nach § 27 Abs 2a SMG. Abschließend beleuchtete der Vortragende die Änderungen der Opioid-Substitutionsbehandlung und die Aufgabe der so genannten Abtrennungsjudikatur durch den Obersten Gerichtshof. Diese Judikarturänderung hat auch entscheidende Bedeutung für die Frage der Gewerbsmäßigkeit – ebenfalls ein Thema, dem sich der Vortragende eingehend widmete.

Herr KontrInsp. Robert Taferner vom Bundeskriminalamt schilderte daran anschließend praktische Konstellationen des Suchtgifthandels, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Handel im Darknet lag. Neben der Funktionsweise des Darknet und der besonderen Struktur des dortigen Suchtgifthandels gab der Referent Einblicke in die Herausforderungen an die praktische Polizeiarbeit in solchen Darknet-Szenarien und beleuchtete insbesondere Unterschiede zwischen wie auch Gemeinsamkeiten von Drogenhandel im Darknet und traditionellem Drogenhandel. Anhand von Fallbeispielen und weiteren denkbaren Konstellationen brachte der Vortragende dem Publikum eindrücklich nahe, welches kriminelle Potential in den verborgenen Netzstrukturen liegt.


Den Abschluss der Veranstaltung bildete unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl, stellvertretendem ALES-Leiter, eine Podiumsdiskussion zu Facetten des Suchtmittelrechts in der Praxis. Inputs der Podiumsdiskutanten Herrn Obstlt. Daniel Lichtenegger, BA MA, vom Bundeskriminalamt, Frau Mag. Barbara Haider, Leiterin der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Herrn Dr. Hans Haltmayer, ärztlicher Leiter der Suchthilfe Wien sowie Beauftragter der Stadt Wien für Sucht- und Drogenfragen, sowie Frau Dr. Margit Winterleitner von der Generaldirektion für den Strafvollzug im Bundesministerium für Justiz bereiteten den Weg für einen intensiven Austausch auf höchstem fachlichen Niveau. Im Zentrum der Diskussion standen neben den Ermittlungsmaßnahmen vor allem jene behördlichen Instrumente, die der Behandlung von abhängigen Straftätern dienen. Dabei zeigte sich wieder einmal sehr deutlich, dass für die Lösung gesellschaftlicher Probleme – wie in concreto der Drogenkriminalität und Drogenabhängigkeit – das Strafrecht alleine keine adäquaten Lösungen anbieten kann. Vielmehr bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes, der alle betroffenen Player von der Strafverfolgung bis zu den Gesundheitseinrichtungen an einen Tisch bringt und in die Pflicht nimmt. Der gemeinsame Leitgedanke von „Therapie statt Strafe“ hat nach wie vor ebenso seine Berechtigung wie das Streben nach einer Lösung, die neben die Repression als ebenso wichtigen Faktor die Prävention stellt.


Die Vorträge sowie die anschließende Podiumsdiskussion werden im Detail – der Tradition von ALES entsprechend – in einem Tagungsband dokumentiert und veröffentlicht werden.


Seminar „Transnational Organised Crime, Trafficking in Persons and Smuggling of Migrants in International Law and Domestic Practice“

Vom 24. bis 29. September 2017 besuchten 7 Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gemeinsam mit Studierenden der University of Queensland in Brisbane, Australien ein Seminar zum Thema „Transnational Organised Crime, Trafficking in Persons and Smuggling of Migrants in International Law and Domestic Practice“ an der University of Queensland. Dieses wurde von der Universität Wien in Kooperation mit der University of Queensland unter der Leitung von Prof. Susanne Reindl-Krauskopf und Prof. Andreas Schloenhardt organisiert.

Im Rahmen des Seminars setzten sich die Studierenden intensiv mit kriminologischen Aspekten und rechtlichen Instrumenten im Zusammenhang mit Menschenhandel, Schlepperei, Grenzschutz, Immigration, Prostitution und Zwangsheirat auf nationaler und internationaler Ebene auseinander. In Gastvorträgen erhielten sie auch Einblicke in weitere Aspekte im Zusammenhang mit grenzüberschreitender organisierter Kriminalität. So berichteten der österreichische Botschafter für Australien Dr. Bernhard Zimburg und Prof. Liz Campbell von der University of Durham über Waffen- und Menschenhandel.

Auch dieses Jahr waren die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den australischen und österreichischen Studierenden eine wertvolle Bereicherung für beide Seiten. Am ersten Seminartag wurden die Bemühungen von Prof. Susanne Reindl-Krauskopf und Prof. Andreas Schloenhardt, die dauerhafte Lehr- und Forschungskooperation zwischen der Universität Wien und der University of Queensland im strafrechtlichen Bereich weiter zu vertiefen, im Rahmen eines offiziellen Empfangs geehrt. Neben den Studierenden der beiden Universitäten und den beiden Seminarleitern nahmen daran ua Botschafter Dr. Bernhard Zimburg sowie die Dekanin der TC Beirne School of Law Prof. Sarah Derrington teil.

Die Seminarreihe wird im Jahr 2018 fortgesetzt. Dann findet das gemeinsame Seminar von Prof. Reindl-Krauskopf und Prof. Schloenhardt unter Beteiligung australischer Studierender wieder in Wien statt.


ALES-Team beim Organised Crime & Corruption Forum an der TC Beirne School of Law der University of Queensland in Brisbane/Australien

Von 18. bis 21. September 2017 veranstaltete die TC Beirne School of Law der University of Queensland in Brisbane / Australien gemeinsam mit dem Australian Institute of Business and Economics das Organised Crime and Corruption Forum. Die viertägige Konferenz widmete sich den Themen “Migrantenschmuggel versus sichere Migration”, “das Smart Home als sicherer Raum”, “Anti-Korruption im Unternehmen” sowie “Korruption im Sport”.

Am ersten Konferenztag, der sich dem Thema der Migration widmete, nahm ALES-Leiterin Susanne Reindl-Krauskopf, Universitätsprofessorin an der Universität Wien und Honorarprofessorin an der University of Queensland, als Panelmitglied teil. Gemeinsam mit Thomas Albrecht, UNHCR Regional Representative / Canberra, Madeline Gleeson vom Kaldor Centre for International Refugee Law an der Universität New South Wales in Sydney, Federica La Chioma, Staatsanwältin in Palermo und Emil Stojanovski, Direktor der Transnational Crime Section im australischen Aussenministerium / Canberra ging sie unter der Leitung von Andreas Schloenhardt, Professor für Strafrecht an der University of Queensland und Professorial Research Fellow an der Universität Wien, zunächst der Frage nach, warum es in diesem Bereich gerichtliche Straftatbestände gibt, welche Rechtsgüter damit geschützt werden und ob es auch Situationen gibt, in denen strafrechtliche Sanktionen überzogen erscheinen. In weiterer Folge wurden der internationale Rechtsrahmen, die Frage des Schutzes von Flüchtlingen, humanitäre Standards und die politischen Pläne rund um die Verschärfung von Strafsanktionen, Grenzkontrollen und anderen Abschirmungsmaßnahmen diskutiert.

Zu den Kernaussagen von Thomas Albrecht und Susanne Reindl-Krauskopf im anschließend mit George Roberts für ABC geführten Radiointerview:

http://www.abc.net.au/radio/programs/pm/families-should-not-face-people-smuggling-charges,-forum-told/8958112

 

Der zweite Konferenztag widmete sich dem Smart Home unter dem besonderen Aspekt der häuslichen Gewalt unter Nutzung moderner Technologien. ALES-Projektleiter Farsam Salimi, Assistenzprofessor an der Universität Wien, beleuchtete gemeinsam mit Rebecca Shearman vom Domestic Violence Action Centre und Mark Burdon, Professor für Privatrecht an der University of Queensland unter der Moderation von ABC Radioreporter Antony Funnel, Täterprofile, Modi operandi unter Einbeziehung sozialer Medien, typische Opfersituationen sowie mögliche Veränderungen des Konzeptes von Privatheit im Smarthome. Diskutiert wurde dabei auch die wachsende Verantwortung der Entwickler der entsprechenden Technologie. Schließlich stellte Farsam Salimi den relative jungen österreichischen Straftatbestand des so genannten Cybermobbings (§ 107c StGB) vor, dessen Konzept als mögliches Vorbild für eine australische Regelung auf großes Interesse stieß.

Zur Radiodokumentation dieser Sitzung inkl der Ausführungen von Farsam Salimi:

http://www.abc.net.au/radionational/programs/futuretense/the-smart-home-as-a-safer-space/8895846

 

In der anschließenden Design Thinking Session wurden die Konferenzteilnehmer auf acht Teams aufgeteilt, die sich aus Studierenden, Praktikern und Wissenschaftern unterschiedlicher Disziplinen zusammensetzten. In einem strukturell angeleiteten, aber inhaltlich offenen Diskussionsprozess erarbeiteten die Teams jeweils eine zentrale Lösungsstrategie. Nach der Vorstellung der Ideen in einem Ideas Pitch kürte eine Jury bestehend aus Hannah Driscoll (Suncorp), Rebecca Shearman und James Semit (The Legal Forecast/King & Wood Mallesons) sowohl den besten Redner des Ideas Pitch wie auch den inhaltlich besten Lösungsvorschlag, für den va neue ganzheitliche Ansätze ausschlaggebend sein sollten, die über im australischen Recht bereits vorgesehene Mechanismen hinausgehen und in wenigen Jahren als umsetzbar erscheinen. Der beste Pitcher präsentierte eine Idee, die unter Einbindung von ALES-Mitarbeiter Jakob Tschachler entwickelt wurde. Als innovativsten Zugang prämierte die Jury das Konzept, einen Code of Ethics unter Einbindung der IT-Industrie und des Gesetzgebers zu erarbeiten und zu implementieren, der nicht nur die Gerätesicherheit, sondern auch einen sicheren Umgang mit Daten und eine professionelle und schnelle Reaktion der Dienstleister in Fällen häuslicher Gewalt sicherstellen soll; eine Idee, die im Team bestehend aus zwei Studierenden der Rechtswissenschaften, einem Absolventen technischer Studien, einer Sozialarbeiterin und ALES-Leiterin Susanne Reindl-Krauskopf entwickelt wurde.


ALES-Tagung am 12. Juni 2017 zum Thema "Meinungsfreiheit und Strafrecht"

Am 12. Juni 2017 fand die 6. ALES-Jahrestagung zum Thema "‘Das wird man wohl noch sagen dürfen!‘ Meinungsfreiheit und Strafrecht" statt. Dabei wurden Fragen des Schutzbereichs und der Grenzen der Meinungsfreiheit von unterschiedlichen fachlichen Perspektiven beleuchtet.

Nach der Veranstaltungseröffnung durch ALES-Leiterin Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf startete das erste Panel unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl, stv. ALES-Leiter.

Frau FH-Prof. PD Mag. Dr. Dagmar Strohmeier von der Fakultät für Medizintechnik und Angewandte Sozialwissenschaft der FH-Oberösterreich warf zunächst die Frage auf, in welchem Ausmaß demokratische Gesellschaften Intoleranz tolerieren könnten, ohne sich dabei selbst zu bedrohen. Sie stellte mögliche Präventionsstrategien von Hasskriminalität und Cybermobbing im Internet vor und bewertete den Nutzen von Programmen an Schulen zur Prävention von und Intervention bei Hasskriminalität und Cybermobbing im Internet.

Nachfolgend widmete sich Herr Patrick Hart, M.A., Vorstand der IG Soziologie Forschung, dem Phänomen „Hate Speech“ aus sozialpsychologischer Sicht. Er thematisierte Herausforderungen der Prävention von Hate Speech im Zeitalter der Globalisierung ua anhand des Falles des Rechtsextremisten Anders Breivik.

Das zweite Panel stand unter der Leitung von Herrn Mag. Christian Pilnacek, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz.

Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter und Dipl.-Jur. Anna Katharina Struth vom Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien beleuchteten menschen- und verfassungsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Hate Speech. Sie kamen zu dem Schluss, dass Hate Speech grundsätzlich im Schutzbereich der Meinungsfreiheit liege, die gegenwärtig existierenden strafrechtlichen Tatbestände des Verbotsgesetzes und der Verhetzung jedoch legitime Begrenzungen der grundrechtlichen Freiheiten seien.

Herr Univ.-Prof. Dr. Alois Birklbauer vom Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz widmet sich der Funktion und Zeitmäßigkeit des Verbotsgesetzes. Er ging zunächst auf einzelne Tatbestände des Gesetzes und anschließend auf die Verfolgungs- und Sanktionspraxis im Zeitverlauf ein. Ohne die grundsätzliche Legitimation des Verbotsgesetzes in Frage zu stellen, stellte er dabei zur Diskussion, ob die Strafdrohungen des Verbotsgesetzes – insbesondere im Vergleich zu anderen Delikten – noch verhältnismäßig seien und ob nicht auch diversionelle Erledigungen als geeignete Reaktion für manche Fälle in Frage kämen.

Das dritte Panel stand unter der Leitung von ALES-Leiterin Univ.-Prof. Hon.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf.

Zunächst thematisierte der Leiter der Generalprokuratur, Dr. Franz Plöchl, Grenzen der Meinungsfreiheit anhand des Tatbestandes der Verhetzung und einschlägiger Beispiele aus der Rechtsprechung. Zusammenfassend hielt er fest, dass hetzerische Aussagen dann nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt seien, wenn sie einen Menschen im unverzichtbaren Kernbereich seiner Persönlichkeit treffen und darüber hinaus vor einem größeren Kreis von Menschen gemacht werden.

Im letzten Vortrag des Tages widmete sich Prof. Dr. Ingeborg Zerbes von der Abteilung Strafrecht der Universität Bremen Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit bei Äußerungsdelikten im Internet. Selbst wenn die Handlung des Postens im Ausland gesetzt wurde, sind österreichische Behörden für die Verfolgung zuständig, wenn der Taterfolg im Inland eintritt. Die Vortragende untersuchte, wann ein solcher Taterfolg bei Äußerungsdelikten vorliegen kann und insbesondere in welchen Fällen die Abrufbarkeit vom Inland aus dafür ausreichen könnte. Sie schloss mit der Überlegung, dass ein weites Verständnis vom strafrechtlich relevanten Taterfolg allerdings auch ein Zurücknehmen der Freiheiten bewirke, die das Internet bietet, weil es zu einer weitreichenden strafrechtlichen Verfolgbarkeit komme.

Die Vorträge sowie die anschließende Diskussion werden im Detail - der Tradition von ALES entsprechend - in einem Tagungsband dokumentiert und veröffentlicht werden.


Gäste der deutschen Hochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes – Fachbereich Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt

Am 22. März 2017 empfing Ass.-Prof. Mag. Dr. Farsam Salimi, ALES-Projektleiter, Gäste von der deutschen Hochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes, Fachbereich Kriminalpolizei im Bundeskriminalamt (Wiesbaden). Frau ORRin Friederike Rauschenberger und Prof. Dr. Sigmund Martin sind dort in der Ausbildung der Beamten des deutschen Bundeskriminalamtes tätig. ORRin Rauschenberger und Prof. Martin diskutierten mit Studierenden des Kurses „Sicherheitspolizei und Strafrecht – Auf dem Weg zum Überwachungsstaat“ der rechtswissenschaftlichen Fakultät in Wien unter der Leitung von Ass.-Prof. Salimi die höchst aktuellen Fragen der Vorratsdatenspeicherung und Online-Überwachung. Durch Einbringung der deutschen Sichtweise in die lebhafte Diskussion wurde ein wichtiger Beitrag zur Internationslaisierung der Perspektive zu diesen kontroversiell behandelten polizeirechtlichen Fragen geleistet. Weitere Kooperationen zwischen der Universität Wien und der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, insbesondere durch Austausch von Lehrenden, wurden in Aussicht genommen.


Vortrag "Corruption: Concepts – Control – Concerns"

Am 28.10.2016 hielt Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, die auch Honorarprofessorin an der University of Queensland in Brisbane /Australien ist, einen Vortrag zum Thema “Corruption: Concepts – Control – Concerns” an der TC Beirne School of Law.

Dabei untersuchte Univ.-Prof. Reindl-Krauskopf die Entwicklung des internationalen Rechts zur Korruption. Weiters stellte sie Organisation und Aufgaben des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung sowie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vor. Und schließlich behandelte sie aktuelle Herausforderungen im Kampf gegen Korruption, insbesondere im Zusammenhang mit Verwaltungssponsoring. Neben Honoratioren der TC Beirne School of Law, insbesondere Dekanin Prof. Sarah Derrington, nahm auch der österreichische Botschafter in Australien, Herr Dr. Bernhard Zimburg, an der Veranstaltung teil.

https://law.uq.edu.au/article/2016/11/corruption-concepts-control-concerns

 

 


Drittes gemeinsames Seminar der Universität Wien und der University of Queensland "Organisierte Kriminalität" in Wien eröffnet

Das dritte gemeinsame Seminar über internationale organisierte Kriminalität wurde am 26. September 2016 mit einem Empfang in der australischen Botschaft in Wien eröffnet. Im Rahmen des Seminars erforschen 15 Studierende der Universität Wien und der University of Queensland internationales Recht, nationale Regeln und die kriminologischen Phänomene organisierter Kriminalität. Der Schwerpunkt des diesjährigen Seminars liegt auf Schlepperei und Menschenhandel, wobei die einzelnen Themen von Menschenhandel zum Zwecke des Organhandels über Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit bis hin zum Sonderproblem der Amtsverschwiegenheit im Zusammenhang mit einzelnen Grenzschutzoperationen reichen.

Die Wiener Seminarleiterin Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, die kürzlich auch Honorarprofessor an der University of Queensland wurde, weist darauf hin, dass das Seminar den Studierenden die Gelegenheit gibt, eigenständige Forschungsarbeiten durchzuführen, in Kontakt mit internationalen Organisationen und nationalen Behörden zu treten und dabei auch Informationen über mögliche Beschäftigungsfelder und weiterführende Studiengänge in diesem Themenbereich zu bekommen. Prof. Dr. Andreas Schloenhardt von der University of Queensland, der an der Universität Wien als Professorial Research Fellow tätig ist und den Kurs mitanbietet, ergänzt, dass das Seminar eine einzigartige Möglichkeit bietet, von unterschiedlichen nationalen Zugängen und Problemlösungsansätzen zu lernen und dabei in einen Vergleich des common law und civil law Systems einzutreten.

Das Seminar wurde offiziell von Frau Gaia Puleston, erste Sekretärin der australischen Botschaft in Wien, Herrn Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Heinz Faßmann und Herrn Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. h.c. Paul Oberhammer eröffnet. In seinen Eröffnungsworten betonte Herr Vizerektor Univ.-Prof. Dr. Faßmann die Bedeutung der internationalen Forschung und des Studierendenaustausches. Herr Dekan Univ.-Prof. Mag. Dr. Dr. h.c. Oberhammer hob die intensive Zusammenarbeit zwischen den beiden Rechtsfakultäten hervor; die Zusammenarbeit reicht vom Austausch im Diplom- und Doktoratstudium über gemeinsame Forschungsprojekte bis hin zur Sommerhochschule der Universität Wien.

Im Laufe des Seminars, das noch bis 30. September 2016 am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien abgehalten wird, werden auch zwei Gastvorträge von Herrn Oberst Gerald Tatzgern B.A.M.A (Leiter des Joint Operational Office -  Zentralstelle Bekämpfung Schlepperkriminalität/Menschenhandel, Bundesministerium für Inneres) und Herrn Botschafter Dr. Helmut Böck (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres) stattfinden. Abgerundet wird das Seminar mit einem Site Visit bei den Vereinten Nationen.


Zum Bericht der University of Queensland über das Seminar gelangen Sie hier.

 



ALES-Tagung am 20. Juni 2016 zum Thema "Freiheit versus Sicherheit"

Am 20. Juni 2016 fand die 5. ALES-Jahrestagung zum Thema "Freiheit versus Sicherheit" statt. Dabei wurde dieses Spannungsverhältnis von verschiedenen Seiten beleuchtet.

Nach der Veranstaltungseröffnung durch ALES-Leiterin Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf und Sektionschef Dr. Mathias Vogl startete das erste Panel unter der Moderation von SC Dr. Mathias Vogl.

Frau Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien beleuchtete in ihrem Eröffnungsvortrag die Frage, ob es sich bei dem Begriffspaar Freiheit und Sicherheit tatsächlich um Gegensätze oder vielmehr um Synergien handelt. Auf der Grundlage verschiedener Staatstheorien führte sie die Zuhörer von rechtsphilosophischen Grundsatzfragen ausgehend zu den konkreten aktuellen rechtspolitischen Herausforderungen bei der Bekämpfung neuer Bedrohungsszenarien für die Freiheit und Sicherheit der Bürger heran. Sie gelangte zu dem Schluss, dass Sicherheit ein Mittel zum Zwecke der Gewährleistung von Freiheit ist.

Nachfolgend widmete sich Herr Assoc.-Prof. Dr. Helmut Hirtenlehner vom Institut für Strafrechtswissenschaften der Universität Linz kriminalitätsbezogenen Unsicherheitsgefühlen in der Bevölkerung und führte vor Augen, dass das Bedürfnis nach Sicherheit und Unsicherheitsgefühle nicht nur dazu führen, dass der Staat versucht, durch neue legistische Maßnahmen weitere - typischerweise - grundrechtsbeschränkende Ermittlungsinstrumente Kriminalität zu bekämpfen. Vielmehr tendieren auch die betroffenen Menschen selbst dazu, sich Freiheitseinschränkungen aufzuerlegen, indem sie Vermeidungsverhalten in dem Bestreben setzen, die individuelle Sicherheit zu erhöhen.

Im dritten Vortrag untersuchte Frau Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel vom Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Universität Linz, welchen Bewährungsproben der Rechtsstaat in unterschiedlichsten Krisensituationen wie zB bei Naturkatastrophen, Terroranschlägen oder auch im Angesicht so genannter Migrationsströme ausgesetzt ist und welche Reaktionsmöglichkeiten im Rechtsschutzsystem der EMRK dabei zur Verfügung stehen. Besonders ging sie dabei auf die Möglichkeit der Suspendierung von Verpflichtungen aus der EMRK in bestimmten Krisensituationen ein.

Das zweite Panel stand unter der Leitung von ALES-Leiterin Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf.

Im ersten Vortrag stellte Herr Prof. Dr. rer. pol. Stefan Voigt von der Universität Hamburg Ergebnisse aus ökonomischen Forschungen zu den Fragen der Verbreitung von Notstandsverfassungen, des tatsächlichen Einsatzes solcher Regime und deren Nutzens vor. Überraschend war dabei - vor dem Hintergrund der erst seit kurzem angelaufenen Diskussion in Österreich - ua die weltweite Verbreitung von Notstandsverfassungen unabhängig von der Art des politischen Regimes in dem jeweiligen Land.

Herr Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien umriss in seinem Vortrag das Recht des Staatsnotstandes in Österreich. Dabei nahm er nicht nur eine Typisierung nach Notstandsfällen vor (zB Krieg, Naturkatastrophe, etc), sondern beleuchtete auch die zu bewältigenden Probleme in solchen Krisensituation wie etwa das Ressourcen- oder Entscheidungsfähigkeitsproblem. Deutlich wurde bei seinen Ausführungen, dass die österreichische Rechtsordnung ein relativ ausgewogenes System beinhaltet, um das Versagen einzelner Organe hintanzuhalten bzw aufzufangen.

Im letzten Vortrag des Tages schilderte ALES-Projektleiter Herr Ass.-Prof. Dr. Farsam Salimi vom Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien wesentliche Neuerungen durch das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG), das am 1. Juli 2016 in Kraft treten wird. Dabei ging es etwa um den Einsatz von Vertrauenspersonen und die Erhebung von IP-Adressen und weiteren Verkehrsdaten zur Erfüllung der Aufgaben des Staatsschutzes, aber auch um die Diskussion des Rechtsschutzes in diesem Bereich. Seine Ausführungen sollten aber nicht nur über Neuerungen informieren, sondern auch die Frage beantworten, ob das neue PStSG Schutz oder Bedrohung für die Freiheit des Einzelnen ist. Trotz einiger Kritikpunkte überwog letztlich der Schutz der Freiheit.

Die Vorträge sowie die anschließende Diskussion werden im Detail - der Tradition von ALES entsprechend - in einem Tagungsband dokumentiert und veröffentlicht werden.


Seminar: “Trafficking in Persons & Smuggling of Migrants International Law and Domestic Practice“

Von 28. September bis 02. Oktober 2015 besuchten 9 Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gemeinsam mit Studierenden der University of Queensland in Brisbane, Australien ein Seminar zum Thema "Trafficking in Persons & Smuggling of Migrants International Law and Domestic Practice" an der University of Queensland. Dieses wurde von der Universität Wien in Kooperation mit der University of Queensland unter der Leitung von Prof. Susanne Reindl-Krauskopf und Prof. Andreas Schloenhardt organisiert. Im Rahmen des Seminars setzten sich die Studenten intensiv mit den rechtlichen Instrumenten zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Schlepperei auf der jeweiligen nationalen sowie auf internationaler Ebene auseinander.

Den inhaltlichen Fokus bildete die UN Konvention gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität mit ihren entsprechenden Zusatzprotokollen. Die Studierenden beleuchteten diverse Aspekte im Hinblick auf die Definition von Menschenhandel und Schlepperei, die nationalen Tatbestände, die Frage, ob geschleppte bzw gehandelte Personen für im Zusammenhang mit diesem Status begangene Straftaten verantwortlich gemacht werden sollen, rechtliche Aspekte von Sonderformen des Menschenhandels wie etwa zum Zweck der Ausbeutung durch Prostitution, der Arbeitskraft oder durch Bettelei und des Menschenhandels in Bezug auf Kinder. Daneben wurden aber auch kriminologische Fragen untersucht, wie etwa das aktuelle Schlepperverhalten, typische Routen des Migrantenschmuggels und Menschenhandels sowie das Phänomen, dass ursprüngliche Opfer im Laufe der Zeit selbst zu Tätern insbesondere des Menschenhandels werden.

Überdies erhielten die Studierenden die Gelegenheit, praxisnahe Einblicke zu gewinnen. Der österreichische Botschafter für Australien Dr Helmut Böck und Frau Alison Carrington vom australischen Department of Foreign Affairs and Trade berichteten im Zuge von Gastvorträgen über ihre praktischen Erfahrungen im Umgang mit internationalen und nationalen Lösungsansätzen für den Kampf gegen Menschenhandel und Schlepperei und standen den Seminarteilnehmern für ausgiebige Diskussionen zur Verfügung.

Die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den australischen und österreichischen Studenten war neuerlich eine wertvolle Bereicherung für beide Seiten. Die Bemühungen von Prof. Susanne Reindl-Krauskopf und Prof. Andreas Schloenhardt, eine dauerhafte Lehr- und Forschungskooperation zwischen der Universität Wien und der University of Queensland im strafrechtlichen Bereich aufzubauen, wurden am ersten Seminartag im Rahmen eines offiziellen Empfangs geehrt. Neben den Studierenden der beiden Universitäten und den beiden Seminarleitern nahmen daran ua Botschafter Dr Helmut Böck, Honorarkonsul Herr Jeremy Charlston, stv. Director Dario Morosini vom australischen Department of Foreign Affairs and Trade, Vizerektorin Prof. Monique Skidmore, Prof. Duone Macdonald vom Institute for Teaching and Learning Innovation, Vizedekanin der TC Beirne School of Law Prof. Rhode und Vizedekan für Forschung Prof. Callan teil. Ein ausführlicher Bericht findet sich unter: http://www.law.uq.edu.au/index.html?page=224038&pid=204635

Die Seminarreihe wird im Jahr 2016 fortgesetzt. Dann findet das gemeinsame Seminar von Prof. Reindl-Krauskopf und Prof. Schloenhardt unter Beteiligung australischer Studierender wieder in Wien statt.


ALES-Tagung am 15. Juni 2015 zum Thema "Globalisierte Kriminalität - Globalisierte Strafverfolgung?

Am 15. Juni 2015 fand im Festsaal des Bundesministeriums für Inneres die ALES-Tagung zu einem Thema statt, das durch die Globalisierung der Kriminalität in den letzten Jahren immer wichtiger wurde: zur Frage der grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Kooperation in der Strafverfolgung. Die Tagung unter dem Titel "Globalisierte Kriminalität - globalisierte Strafverfolgung?" beleuchtete das Thema von verschiedenen Seiten: Es wurde zum einen der bestehende Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit beleuchtet, zum anderen aber auch über künftige Strafverfolgungsinstrumente in der Europäischen Union diskutiert.

Eröffnet wurde die Veranstaltung von Sektionschef Dr. Mathias Vogl und ALES-Leiterin Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf.

Das erste Panel wurde von SC Dr. Mathias Vogl moderiert. Frau Mag. Regine Wieselthaler-Buchmann, Leiterin der Abteilung II/BK/2 - Internationale Polizeikooperation und Fahndung im Bundeskriminalamt, beleuchtete in ihrem Eröffnungsvortrag die Entwicklung der internationalen polizeilichen Zusammenarbeit im Rahmen von Interpol und innerhalb der Europäischen Union. Sie machte dabei ua deutlich, dass die Einführung des Europäischen Haftbefehls aus Sicht der Praxis einen wesentlichen Meilenstein auf dem Weg zu einer besseren Kooperation bei der grenzüberschreitenden Verfolgung markiert.

Der zweite Vortragende Hon.-Prof. Dr. Fritz Zeder, Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz, widmete sich der Europäischen Staatsanwaltschaft. Im Zuge dessen schilderte er nicht nur die historische Entwicklung und den aktuellen Verhandlungsstand des Projektes einer "Europäischen Staatsanwaltschaft", sondern arbeitete anhand von zehn Kernfragen konkrete noch offene Punkte auf, die von der organisatorischen Struktur der Europäischen Staatsanwaltschaft bis zur gerichtlichen Kontrolle künftiger Ermittlungen durch die Europäische Staatsanwaltschaft reichen. Dabei wurde ua deutlich, dass die Frage, wie sich das Handeln der Europäischen Staatsanwaltschaft in die nationalen Verfahrensordnungen einfügt, noch eine intensiven Diskussion und Abklärung bedarf.

Das zweite Panel stand unter der Leitung von stv. ALES-Leiter Univ.-Prof. Dr. Christian Grafl.

Im ersten Vortrag stellte Prof. Dr. Sabine Gless von der Universität Basel die Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) und die damit verknüpften Herausforderungen für den nationalen Gesetzgeber und die nationale Rechtspraxis vor. Sie führte dabei eindrücklich vor Augen, dass unterschiedliche Schutzniveaus in unterschiedlichen Rechtsordnungen bei diesen grenzüberschreitenden Ermittlungen künftig zu Problemen beim Individualrechtsschutz führen werden. Als Beispiel diente etwa der Fall, dass in einem Mitgliedstaat, der das Aussageverweigerungsrecht für Wirtschaftstreuhänder nicht kennt, eine EEA zur Vernehmung eines nicht selbst dringend tatverdächtigen Wirtschaftstreuhänders in Österreich erlassen wird. Nach dem Konzept der EEA soll es auf das Aussageverweigerungsrecht, das die österreichische Strafprozessordnung vorsieht, grundsätzlich nicht mehr ankommen.

Im letzten Vortrag des Tages schilderte Univ.-Prof. Dr. Verena Murschetz von der Universität Innsbruck weitere grundrechtliche Herausforderungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Am Beispiel des Europäischen Haftbefehls arbeitete sie ua heraus, dass die Pflicht zur Beachtung der Grundrechte der Grundrechte-Charta der Europäischen Union dazu führen kann, dass im Einzelfall keine Übergabeverpflichtung trotz Vorliegens eine Europäischen Haftbefehls besteht. Überlegungen zum Ne bis in idem, insbesondere zur Bedeutung des Vollstreckungselements im SDÜ, rundeten ihre Ausführungen ab.

Die abschließende Podiumsdiskussion trug den Titel "Praktische Probleme der grenzüberschreitenden Strafverfolgung". Unter der Leitung von ALES-Leiterin Univ.-Prof. Dr. Susanne Reindl-Krauskopf diskutierten Mag. Christoph Bauer, Richter des Landesgerichts für Strafsachen Wien, StA Dr. Michael Schietz bei der "Internationalen Gruppe" der Staatsanwaltschaft Wien, Rechtsanwältin Dr. Alexia Stuefer, Partnerin im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer, und Oberst Gerald Tatzgern, BA, MA, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität, des Menschenhandels und des grenzüberschreitenden Prostitutionshandels im Bundeskriminalamt, über die praktischen Schwierigkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Auch dabei stand der Europäische Haftbefehl als wesentlichstes der Instrumente aus der jüngeren EU-Rechtssetzung im Zentrum. Unter Beteiligung des Publikums wurde über Vor- und Nachteile der Entwicklung hin zu einer immer stärkeren Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in der Europäischen Union auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit aus Sicht der Strafverfolgung ebenso wie aus Sicht der Verteidigung debattiert. Einigkeit herrschte am Podium darüber, dass dem rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit aufgrund der gestiegenen praktischen Bedeutung in Ausbildung und Literatur mehr Raum eingeräumt werden sollte. Hilfreich wäre auch eine systematische Veröffentlichung der Entscheidungen der Oberlandesgerichte, die vielfach als Rechtsmittelgerichte Leitlinien für die praktische Handhabung entwickeln. Derzeit werden solche Entscheidungen nur vereinzelt im RIS publiziert, was es für alle Rechtsanwender schwierig macht, sich entsprechend verlässlich informieren zu können. Von verschiedenen Diskussionsteilnehmern wurde vorgeschlagen, Grundsatzfragen zum europäischen Recht verstärkt im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens an den EuGH heranzutragen, um eine Klärung solcher Rechtsfragen herbeizuführen. Und, last but not least, erfolgte von verschiedenen Seiten der Appell, dass einer zunehmend strukturierten und institutionalisierten internationalen Strafverfolgung auch eine strukturierte und institutionalisierte internationale Strafverteidigung gegenüber stehen muss, um die Achtung und Wahrung der Menschenwürde der von grenzüberschreitenden Ermittlungen betroffenen Verdächtigen und Beschuldigten zu gewährleisten.

Die Vorträge sowie die Podiumsdiskussion im Detail werden möglichst zeitnah - der Tradition von ALES entsprechend - in einem Tagungsband dokumentiert und veröffentlicht werden.