Studienbetrieb nach Ostern
Die Universitäten erwarten eine gesetzliche Regelung, die für Lehrveranstaltungen und Prüfungen vor Ort nach Ostern einen verpflichtenden COVID-19-Eintrittstest vorsieht. Mit dieser zusätzlichen Maßnahme werden in erster Linie Lehrveranstaltungen, die schon jetzt zwingend vor Ort stattfinden müssen (z.B. Labor), besser geschützt. Abhängig von der Entwicklung der allgemeinen Pandemiesituation können vereinzelt auch zusätzliche Prüfungen vor Ort stattfinden, wenn es fachlich zwingend erforderlich ist.
Aufgrund der allgemeinen Pandemiesituation, der Abstandsregelungen und der stark eingeschränkten Raumkapazitäten wird der Universitätsbetrieb auch nach Ostern weiterhin großteils digital stattfinden.
- Für Prüfungen/Einheiten von Lehrveranstaltungen, die nach Ostern auf "vor Ort" umgestellt werden, gibt es eine Vorbereitungszeit von mind. 14 Tagen ab der Ankündigung in u:find sowie
- (digitale) Ersatzangebote für Studierende in Quarantäne, für Risikogruppen, für Studierende mit Reiseeinschränkungen etc. (vgl. COVID-19-Satzungsbestimmung)
Ihre nächsten Schritte nach Ostern:
- Informieren Sie sich über das kostenlose COVID-Testangebot in Ihrer Nähe. Es gelten amtliche Tests (z.B. Stadt Wien, Bundesländer, Apotheken) und die interne Testung der Universität, die im Bereich Laborlehre zum Einsatz kommt.
- Die allgemeinen COVID-19 Hygiene-und Verhaltensregeln bleiben weiterhin aufrecht.
- Updaten Sie sich regelmäßig und zeitgerecht auf u:find.
Aktuelle Informationen zum Studium vor Ort finden Sie hier: