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02/05/2020

Phase 2 Re-Start Gebäudebetrieb

Liebe Kolleg*innen,

 

Das Tempo hat uns dann doch einigermaßen überrascht: Die Pläne für Phase 2 werden nicht erst mit Mitte Mai bekanntgegeben, sondern starten bereits mit 18. Mai – zumindest dort, wo man es einrichten kann.
Viel Zeit ist also wieder nicht und einiges bleibt weiter unbeantwortet. Aber wir haben an Möglichkeiten zur Klärung und Stellungnahme genutzt, was sich uns bot, zum Beispiel die aktive Teilnahme am Krisenstab, in den die Betriebsräte nun – spät aber doch - seit letzter Woche auch aktiv eingebunden wurden.

 

Inhalt

  1. Was heißt Phase 2?
  2. Nachweisliche/verpflichtende Kenntnisbringung der COVID-19 Maßnahmen
  3. Wie ist das jetzt mit der Maskenpflicht?
  4. Abschließend erlauben wir uns noch einen Kommentar
  5. BRAUP Specials


Was heißt Phase 2?
Es wurde uns Betriebsräten gegenüber klar vermittelt, dass die Phase 2 noch keine vollständige Wiederaufnahme des Normalbetriebes darstellt. Mit 18. Mai sollen Bereiche, die bereit sind, starten und weitere sollen etappenweise bis 25. Mai folgen.
Interner und externer Kundenverkehr soll auch nach wie vor soweit wie möglich auf digitalem Weg stattfinden und Veranstaltungen und dergleichen sind weiterhin noch nicht möglich.
Auch sollen nicht alle Mitarbeiter*innen in den Einheiten gleichzeitig den Dienst vor Ort aufnehmen. Home Office als Notmaßnahme bleibt nach wie vor in allen Bereichen das erste Mittel der Wahl – vor allem dort, wo es arbeitstechnisch gut möglich ist, lange Anfahrtswege und Betreuungsverpflichtungen bestehen und selbstverständlich bei den Risikogruppen.
Die Pläne zum Hochfahren sind durch die einzelnen Organisationseinheiten im Laufe dieser Woche zu erstellen und an alle Mitarbeiter*innen intern zu kommunizieren. Ihr müsst also von euren Vorgesetzten verständigt werden.
Des weiteren sind diese Hochfahr-Pläne auch an die Betriebsräte zu übermitteln. Für uns Betriebsrät*innen sind sie aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Überwachung  unerlässlich und sie sind essentiell für entsprechende Beratungen bei Rückfragen durch betroffene Mitarbeiter*innen. Diese Gespräche sind ein sehr bewährtes Mittel, um Gerüchten und Missinformation vorzubeugen und die Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Fürsorgepflicht zu unterstützen.
Details zu Phase 2 findet ihr in den FAQ (Log-In erforderlich) und in den 11 COVID-19 Regeln (Log-In erforderlich), die sich die Universität dafür auferlegt hat.

 

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Nachweisliche/verpflichtende Kenntnisbringung der COVID-19 Maßnahmen
Wie ihr schon in der letzten Aussendung erfahren habt, arbeiten an diesem Punkt einige sehr engagierte Betriebsrät*innen des AUP und WUP zusammen und schlagen immer wieder Lösungen vor. Wir haben im Krisenstabmeeting jetzt besonders darauf hingewirkt, dass es niederschwellige und gut zugängliche Unterweisungen zu den Schutzmaßnahmen geben MUSS, wie es auch im Hygienehandbuch zu COVID-19 des BMBWF zum Schutz vor einer COVID-19-Ansteckung in Universitäten und Hochschulen vorgesehen ist – und wie es auch andere öffentliche Dienstgeber bereits vorzeigen. Wir haben auch Moodle Schulungen angesprochen und uns ist versichert worden, dass mit Hochdruck daran gearbeitet wird. Zwischenzeitlich wird es wohl in einem ersten Schritt ein digitaler „Handzettel“ tun müssen, den man vorerst an alle Mitarbeiter*innen verschickt.
Für weitere Transparenz und Wissen um die Arbeitsplatzsicherheit, wurde auch zugesichert, dass Reinigungspläne u.ä. Maßnahmen verstärkt kommuniziert werden – auch in den FAQ.
Die Beschaffung von Schutzmaterialien, wie Masken, Desinfektionsmittel, Plexiglaswände etc. soll unterstützt werden. Eine zentrale Beschaffung ist aufgrund der Ausschreibungspflicht und der unterschiedlichen Anforderungen derzeit nicht sinnvoll – allerdings werden von der DLE Raum und Ressourcenmanagement Bezugsadressen zur Verfügung gestellt.

 

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Wie ist das jetzt mit der Maskenpflicht?
Zu einer dezidierten Pflicht hat man sich seitens der Universitätsleitung nicht entschieden: es gibt nur eine grundsätzliche, dringende Empfehlung außerhalb der Büros/Labors Mund-Nasenschutz zu tragen. Für uns BR sind die kritischen Bereiche vor allem beengte Verkehrswege, wie schmale Gänge, Spangen etc., in denen der Sicherheitsabstand von 1m nicht eingehalten werden kann. Hier werden die verantwortlichen Führungskräfte entsprechende Maßnahmen zu treffen haben, um eine unmittelbare, gefährdende Begegnung zu verhindern (Einbahnregelungen o.Ä.).
Wir hoffen stark, dass das Vertrauen der Universitätsleitung in die Verantwortlichen vor Ort zu einem ausreichenden Schutz der Mitarbeiter*innen führt. Der BRAUP wird ein genaues Auge darauf haben, wie ernst es den Führungskräften mit diesen Maßnahmen ist.

 

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Abschließend erlauben wir uns noch einen Kommentar
Bei allem Verständnis für die Komplexität eines Universitätsbetriebes wünschen wir uns, neben der Anerkennung und dem weiteren Ausbau der digitalen Arbeitsmöglichkeiten für die unterschiedlichen Mitarbeiter*innengruppen, ganz besonders im Bereich Arbeitnehmer*innenschutz in Zukunft schlagkräftigere und raschere Maßnahmen. Akut sehen wir zwar einen guten Weg, mehr Koordination kann aber gerade bei Beschaffung und Planung sicher nicht schaden. Dazu müssen jetzt strukturelle Weichen gestellt werden!
Die Universität Wien ist als drittgrößter Betrieb in Wien mit internationaler Ausrichtung, der von 10.000 Mitarbeiter*innen und 90.000 Studierenden frequentiert wird, in einer zentralen Position der praktischen Verantwortung – gerade jetzt in Zeiten von COVID-19.
Wir sehen die Verlautbarung des zweiten Schrittes, noch ohne fertige Detailpläne zu haben, nicht ohne Kritik. Selbstverständlich leisten wir trotzdem weiterhin jede Unterstützung, um den Betrieb Universität mit größtmöglicher Sicherheit weiter hochzufahren und helfen dort, wo Unsicherheiten und Unklarheiten bestehen.

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BRAUP-Specials
Letztes Mal musste die Rubrik zu eurer Stärkung und Zerstreuung leider ausfallen, doch dafür gibt es diesmal zusätzlich einen Gastbeitrag aus dem wissenschaftlichen Betriebsrat – einigen vielleicht auch vom Gesundheitstag bekannt.

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Wie immer gilt: Bei Fragen, Unsicherheiten oder Problemen bitte an uns wenden! Als Betriebsrat stehen wir jederzeit im Rahmen unserer Spielräume für einen modernen und richtungsweisenden Universitätsbetrieb allen Universitätsangehörigen zur Verfügung.

 

Denn - gemeinsam schaffen wir das, und nur so!

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Norbert Irnberger und Marion Polaschek (Vorsitzteam)


für den Betriebsrat AUP

 

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Universität Wien, Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
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