BR Wahl am 20. Oktober
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BR Wahl am 20. Oktober

Kundmachung


über die Wahl des Betriebsrates für das allgemeine Universitätspersonals der Universität Wien.

1. In den Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal sind 17 Mitglieder zu wählen.

2. Die Liste der Wahlberechtigten liegt neben einem Ausdruck der Wahlordnung 1974 (Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 22. Mai 1974, BGBI. Nr. 319) im Büro des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal (Universitätsring 1, 1010 Wien) zur Einsicht aller im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer*innen auf.

3. Einwendungen gegen die Wähler*innenliste können von jedem*jeder im Betrieb beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmer*in bis zum 5. Oktober 2020 bei dem Vorsitzenden des Wahlvorstandes eingebracht werden; verspätet eingebrachte Einwendungen bleiben unberücksichtigt.

4. Wahlvorschläge, die die Wahlwerber*innen genau bezeichnen müssen, sind ab Wahlkundmachung schriftlich bis 6. Oktober 2020 bei einem Mitglied des Wahlvorstandes einzureichen. Verspätet eingebrachte Wahlvorschläge bleiben unberücksichtigt. Jeder Wahlvorschlag muss ein Verzeichnis von höchstens doppelt so vielen Wahlwerber*innen, als Mitglieder des Betriebsrates zu wählen sind, enthalten. Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn er von mindestens 21 Arbeitnehmer*innen unterzeichnet ist. Dabei werden auf die erforderliche Anzahl von Unterschriften von Wahlwerber*innen nur bis zu einer Höhe von 10 angerechnet. Eine*Einer der Unterzeichner*innen des Wahlvorschlages ist als Vertreter*in desselben anzuführen. Der Wahlvorschlag ist mit einer unterscheidenden Bezeichnung (Fraktions-, Listenname) zu versehen.

5. Die zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschläge werden vom 15. Oktober 2020 angefangen im Büro des Betriebsrats für das allgemeine Universitätspersonal (Universitätsring 1, 1010 Wien) zur Einsicht der Wahlberechtigten auflegen.

 

6. Auf Grund der aktuellen COVID-Pandemie ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar, ob am Wahltag eine ordnungsgemäße Wahl in physischer Präsenz durchführbar ist.

Der Wahlvorstand hat daher einstimmig beschlossen, allen Wahlberechtigten unter Berücksichtigung von § 170 ArbVG gemäß § 22 Abs.1 Betriebsrats-Wahlordnung 1974 mittels Einschreibens von sich aus eine Wahlkarte auszustellen.

Wahlkarten müssen daher nicht gesondert beantragt werden.

Wird eine Wahlkarte ausgestellt, hat der*die Wahlberechtigte den Stimmzettel in den vom Wahlvorstand übermittelten Umschlag (Wahlkuvert), der keinerlei Aufschrift oder Zeichen tragen darf, die auf die Person des*der Wählers*in schließen kann, zu geben, diesen Umschlag geschlossen in die vom Wahlvorstand ausgestellte Wahlkarte zu legen und diese sodann verschlossen im Postwege dem Wahlvorstand zu übermitteln. Die Einsendung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass das Wahlkuvert spätestens am 20. Oktober 2020 bis 16:00 Uhr beim Wahlvorstand einlangt. Stimmzettel die ohne Wahlkarte oder verspätet einlangen sind ungültig. Auch nach Ausstellung einer Wahlkarte bleibt der*die Wahlberechtigte zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt; doch nur wenn er*sie die ihm*ihr ausgestellte Wahlkarte dem Wahlvorstand übergibt.

 

7. Unter Mitnahme der Wahlkarte samt Stimmzettel können die Wahlberechtigten am 20. Oktober 2020 im Kleinen Festsaal der Universität Wien, Hauptgebäude Universitätsring 1, von 9:00 – 16:00 Uhr auch persönlich ihre Stimme abgeben.


Wichtig: Eine persönliche Stimmabgabe ist gem. § 24 Abs. 3 Betriebsrats-Wahlordnung 1974 nur unter Mitnahme der Wahlkarte samt Stimmzettel möglich.

Die ersatzweise Ausstellung von Wahlkarten im Wahllokal oder die Erstellung von Duplikaten ist in jedem Fall unzulässig!

 

8. Es sind nur jene Stimmen gültig, die für einen zur Wahlhandlung zugelassenen Wahlvorschlag abgegeben werden. Der Wahlvorschlag ist am Stimmzettel anzukreuzen bzw. auf eindeutige Weise zu kennzeichnen oder durch Angabe eines oder mehrerer Wahlwerber*innen zu bezeichnen. Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, dass der*die Wähler*in in der Wahlzelle den ausgefüllten Stimmzettel in einen leeren, unbeschrifteten Umschlag gibt. Dieser wird anschließend vor dem*der Wahlleiter*in ungeöffnet in die Wahlurne gelegt.

 

9. Für die Stimmabgabe wird ein einheitlicher Stimmzettel aufgelegt.

 

10. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind:  

1. Christian Albert

2. Christoph Gnant
3. Barbara Schaffer

 

Ersatzmitglieder:

1. Norbert Irnberger
2. Maximilian Petrasko
3. Richard Rode

 

Für den Wahlvorstand: Christian Albert
braup-wahlkommission@univie.ac.at
M: +43-664-60277-10340


Wien am 28. September 2020

 

Impressum:
Wahlvorstand
Universitätsring 1, 1010 Wien

Impressum
Herausgeber: 
Universität Wien, Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
Redaktion:  
Marion Polaschek | Norbert Irnberger | Werner Niedermaier
| Universitätsring 1 1010 Wien |
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