Newsletter PhilBild 02
10 / 2020

Newsletter | Wahlen in die Fakultätskonferenz

Sehr geehrte Mitglieder unserer Fakultät,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Wahlen in die Fakultätskonferenz wurden am 9. Oktober 2020 im Mitteilungsblatt der Universität Wien ausgeschrieben. Ich möchte Sie auf diese Wahlausschreibung aufmerksam machen und um Ihre Mitwirkung an diesem demokratischen Prozess der Wahl von Vertreter*innen Ihrer Kurie in diesem Kollegialorgan ersuchen.

 

Unterhalb finden Sie den Text der Wahlausschreibung im Mitteilungsblatt vom 9. Oktober 2020.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass die Kurien der Professor*innen und des Mittelbaus sowie die Mitarbeiter*innen des allgemeinen Universitätspersonals bei den letzten Wahlen in die Fakultätskonferenz mit einer gemeinsamen Liste kandidiert haben, auf denen sich im Reißverschlussverfahren jeweils Angehörige der Philosophie und Bildungswissenschaft bzw. der Subeinheiten befanden. Die beiden Personen auf den Plätzen 1 und 2 fungierten als Kuriensprecher*innen und übernahmen z.B. die Nominierung von Angehörigen der Kurien in Kommissionen.

Listen müssen bis spätestens 21. Oktober vorliegen, damit die Wahl am 28. Oktober durchgeführt werden kann. Ich bitte die Kolleg*innen des Mittelbaus und der Professor*innen sowie des allgemeinen Personals daher um entsprechende Mitteilungen an das Dekanat bis zum 21.10.2020.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass es am Institut Wiener Kreis Angehörige des Mittelbaus und des allgemeinen Personals gibt, die keinem anderen Institut unserer Fakultät zugeordnet sind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Datler

 


 

 

Wahlen in die Fakultätskonferenz der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien

 

Die Wahlen in die Fakultätskonferenz der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien für eine Funktionsperiode von zwei Jahren finden 

am Mittwoch, dem 28. Oktober 2020

in der Zeit von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

im Sitzungszimmer des Dekanats der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft der Universität Wien

(1010 Wien, Universitätsstraße 7 [NIG], 3. Stock, Raum B0305)

statt

 

Es werden gewählt:

  • 8 Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personenkreis der Universitätsprofessor*innen,
  • 4 Mitglieder und Ersatzmitglieder aus dem Personenkreis der Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb und
  • ein Mitglied und Ersatzmitglieder aus dem Personenkreis des allgemeinen Universitätspersonals.

4 Mitglieder aus dem Personenkreis der Studierenden werden nach den Bestimmungen des Hochschülerinnen und Hochschülerschaftsgesetzes 1998 von der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Wien entsandt.

 

Eine allfällige Wiederholungswahl findet am Dienstag, dem 3. November 2020 statt, Wahlzeit und Wahlort wie oben.

 

Wahlrecht und Stichtag

Die Vertreter*innen in der Fakultätskonferenz sind auf Grund des gleichen, unmittelbaren, geheimen und persönlichen Wahlrechts nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts zu wählen. Stichtag für das Bestehen des aktiven und passiven Wahlrechts ist der Tag der Wahlausschreibung im Mitteilungsblatt der Universität Wien.

 

Aktiv wahlberechtigt sind alle Universitätsprofessor*innen (§ 97 Universitätsgesetz 2002),

Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftliche Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb (§ 94 Abs. 2 Z 2 Universitätsgesetz 2002) und alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals (§ 94 Abs. 3 Universitätsgesetz 2002), jeweils für die Wahl der Vertreter*innen aus ihrem Personenkreis.

 

Mitarbeiter*innen, die sowohl der Personengruppe der Universitätsdozent*innen sowie wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Forschungs- und Lehrbetrieb als auch dem allgemeinen Universitätspersonal angehören, haben bis zum Ende der Auflagefrist des Wahlberechtigtenverzeichnisses beim Dekan Univ.-Prof. Dr. Wilfried Datler, Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, 1010 Wien, Universitätsstraße 7 [NIG], 3.Stock, Raum B0310, Mo-Fr 10:00-14:00 Uhr, dekanat.philbild@univie.ac.at, anzugeben, in welcher Personengruppe sie ihr Wahlrecht ausüben wollen, anderenfalls verfällt ihr Wahlrecht.

 

Verzeichnis der Wahlberechtigten

Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem Dekan Univ.-Prof. Dr. Wilfried Datler. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten liegt von Montag, den 12. Oktober 2020, 10:00 Uhr bis Freitag, den 16. Oktober 2020, 14:00 Uhr zur Einsichtnahme für die Wahlberechtigten im Dekanat für Philosophie und Bildungswissenschaft, 1010

Wien, Universitätsstraße 7 [NIG], 3. Stock, Raum B0310 auf. Telefonische Auskünfte sind möglich. Während dieser Auflagefrist kann gegen das Verzeichnis schriftlich beim Dekan, Univ.-Prof. Dr. Wilfried Datler, Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, 1010 Wien, Universitätsstraße 7 [NIG], 3. Stock, Raum B0310,

Mo-Fr 10:00-14:00 Uhr, dekanat.philbild@univie.ac.at, Einspruch erhoben werden.

Über Einsprüche hat der Dekan längstens zwei Arbeitstage nach Ende der Auflagefrist endgültig zu entscheiden.

 

Wahlvorschläge

Jede*r aktiv Wahlberechtigte kann Wahlvorschläge einbringen. Diese müssen spätestens eine Woche vor dem Wahltag (das ist Mittwoch, der 21. Oktober 2020, 10:00 Uhr) schriftlich beim Dekan, Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, 1010 Wien, Universitätsstraße 7 [NIG], 3. Stock, Raum B0310, Mo-Fr 10:00-14:00 Uhr, dekanat.philbild@univie.ac.at eingebracht werden, anderenfalls können sie nicht berücksichtigt werden. Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Wahlwerbende als die vierfache Zahl der zu wählenden Vertreter*innen enthalten. Jedem Wahlvorschlag muss die schriftliche Zustimmungserklärung mit eigenhändiger Unterschrift aller darauf angeführten Wahlwerbenden beigefügt sein. Die Übermittlung per E-Mail/Scan ist zulässig. Die Kandidatur auf mehr als einem Wahlvorschlag ist unzulässig. Der Dekan hat die überreichten Wahlvorschläge zu prüfen und vorhandene Bedenken umgehend dem*der Vertreter*in des Wahlvorschlags mitzuteilen. Als Vertreter*innen des Wahlvorschlags gelten die Wahlwerbenden in der im Wahlvorschlag

genannten Reihenfolge. Eine mehrfach angeführte Person ist vom Dekan aus allen Wahlvorschlägen zu streichen, ebenso Personen, deren Unterschrift auf dem Wahlvorschlag oder denen die Wählbarkeit fehlt.

Zugelassene Wahlvorschläge sind spätestens drei Tage vor der Wahl (das ist ab Freitag, dem 23. Oktober 2020, 10:00 Uhr) zur Einsicht am Dekanat der Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft, 1010 Wien, Universitätsstraße 7 [NIG], 3. Stock, Raum B0310, Mo-Fr 10:00-14:00 Uhr, dekanat.philbild@univie.ac.at, aufzulegen.

Der Stimmzettel hat sämtliche zugelassenen Wahlvorschläge in der Reihenfolge ihres Einlangens zu enthalten.

 

Bei der Erstellung der Wahlvorschläge für die Wahl der Mitglieder in die Fakultätskonferenz ist auf den Frauenanteil zu achten. (vgl. § 20a UG)

 

Durchführung der Wahl

Der Dekan leitet die Wahl. Er bestellt Wahlleiter*innen.

 

Die Wahlen sind geheim und durch persönliche Stimmabgabe am Wahlort durchzuführen, Briefwahl ist unzulässig. Grundsätzlich ist die Wahlberechtigung durch Vorlage des Mitarbeiter*innenausweises oder eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen. Die Stimme kann gültig nur für einen der zugelassenen Wahlvorschläge mittels der aufgelegten Stimmzettel abgegeben werden. Im Falle des Vorliegens nur eines Wahlvorschlags ist über diesen mit Ja oder Nein abzustimmen.

 

Nach Beendigung der Stimmabgabe hat der*die Wahlleiter*in die Wahlurne zu öffnen, die Gültigkeit der Stimmzettel zu prüfen und nach Auszählung der Stimmen die Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, die Zahl der ungültigen Stimmen und die Zahl der für jeden zugelassenen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen festzustellen.

 

Der Dekan hat nach dem d’Hondtschen Verhältniswahlrecht die Zahl der auf die zugelassenen Wahlvorschläge entfallenen Vertreter*innen zu ermitteln.

 

Im Falle des Vorliegens nur eines Wahlvorschlags ist über diesen mit Ja oder Nein abzustimmen. Die auf dem Wahlvorschlag gereihten Wahlwerbenden sind gewählt, wenn der Wahlvorschlag die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält.

Diese Wahlkundmachung gilt als Ladung zur Wahl!

 

Der Dekan:

Datler


 

Rechtsverbindlich ist allein der am 9.10.2020 im Mitteilungsblatt der Universität Wien kundgemachte Text (https://mtbl.univie.ac.at/)

Impressum
Herausgeber: 
Univ.-Prof. Dr. Hans Bernhard Schmid (Dekan)
Redaktion:  
Ulf Thalhammer, MBA MSc (Faculty Manager)
Universität Wien Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft Dekanat | Universitätsstraße 7/3, 1010 Wien | philbild.univie.ac.at/
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