Liebe Studierende!
Für Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die vor Ort stattfinden müssen, werden die Schutzmaßnahmen um einen COVID-19-Eintrittstest ergänzt. Sie benötigen deshalb ein negatives COVID-19-Testergebnis einer anerkannten Teststelle, um an Lehrveranstaltungen und Prüfungen vor Ort teilnehmen zu können. Auf der Webseite Vor-Ort-Studieren finden Sie Details zu den gültigen COVID-19-Tests.
Die Regelungen zum 2-Meter-Mindestabstand, zur Verwendung markierter Sitzplätze, zum Führen eines Sitzplatztagebuchs und zur FFP2-Maskenpflicht gelten weiterhin.
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation erfolgt derzeit keine Umstellung bei Lehrveranstaltungseinheiten. Prüfungen können in begründeten Ausnahmefällen auf Vor-Ort umgestellt werden.
Welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen betroffen sind, werden die Lehrenden/Prüfer*innen auf u:find bekannt geben.
- Für Lehrveranstaltungen (z.B. Labor) und Prüfungen, die bereits vor Ort stattfinden oder bereits mit Genehmigung der SPL angekündigt wurden, gilt die Vorlage von Eintrittstests ab 21.04.2021.
- Neu angekündigte Vor-Ort-Termine sind aktuell nach Genehmigung erst ab 03.05.2021 möglich. Termine vor Ort werden 14 Tage vorher in u:find angekündigt, damit Sie genug Zeit haben, um eine COVID-19-Testung zu organisieren.
- Ohne gültigen Eintrittstest dürfen Sie nicht teilnehmen.
- Wenn Sie die COVID-19-Testung nicht rechtzeitig machen können, so gilt dies einmalig als Entschuldigungsgrund für Ihr Fernbleiben von der Lehrveranstaltung.
Sie finden alle Regelungen, akzeptierte Nachweise und Testangebote, Abläufe etc. direkt auf der folgenden Seite:
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