Ausnahmen zur Gleitzeit
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Ausnahmeregelungen bezüglich Gleitzeit

Liebe Kollegen*innen,

 

im Rahmen unserer Betriebsvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit sind wir in zwei Punkten mit dem Rektorat übereingekommen, besondere Ausnahmeregelungen zur geltenden Gleitzeitregelung zu treffen, die es möglich machen

  • in Vereinbarung mit der Führungskraft den Gleitzeitrahmen auszuweiten und auch unter bestimmten Voraussetzungen "Sonderbetreuungszeit" zu vereinbaren.

Zu finden sind die Details in den FAQ (Intranet, Log-In) unter dem Punkt: 

"Fragen zum Home Office/Präsenzbetrieb" -- "Was tue ich, wenn Kinder bis zum 14. Lebensjahr stundenweise zu betreuen sind (Distance Learning) und stundenweise im Home Office gearbeitet wird?"

 

Die Regelungen gelten vorerst bis 6.12.2020. 

 

Der Zeitpunkt der universitären Einigung war aufgrund der unklaren gesetzlichen Lage und der wenig geglückten Kommunikation der verschiedenen Regierungsstellen nicht früher möglich. 

Alles andere hätte Rechtsunsicherheit bedeutet, der auch wir niemand ausetzen wollen und dürfen.

 

Mit kollegialen Grüßen

Norbert Irnberger und Marion Polaschek (Vorsitzteam)

für den Betreibsrat AUP


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