COVID19 Urlaubsverbrauch
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01/04/2020

Coronavirus - Urlaubsverbrauch im Notbetrieb

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


Seit gestern sind viele Kolleg*innen an der Universität Wien damit beschäftigt, das am 31.3. von Frau Winter im Auftrag der Universitätsleitung ausgesandte Mail mit dem Betreff: „Urlaub Covid 19“ zu interpretieren oder umzusetzen.

Auch wir sind seit gestern Abend diesbezüglich beratend für viele Kolleg*innen aber auch besorgte Dienstvorgesetzte im Dauereinsatz und möchten als Betriebsrat AUP nun folgendes festhalten:

 

Der gesetzliche Hintergrund


Im Rahmen der COVID19 Maßnahmen ist es gesetzlich für Dienstgeber zulässig, Mitarbeiter*innen deren „Dienstleistungen aufgrund solcher Maßnahmen nicht zustande kommen“, einseitig Urlaub anzuordnen. Wobei das jeweilige Ausmaß im Zusammenhang mit VBG/BDG bzw. KV stark variiert. Eine einseitige Urlaubsanordnung setzt aber auf jeden Fall voraus, dass wirklich keine Arbeitsleistung erbracht werden kann.

 

Ein einseitiger Rücktritt von einem bereits vereinbarten Urlaub ist wiederum nur zulässig, sofern es der*dem Mitarbeiter*in nicht zumutbar ist den Urlaub anzutreten.

  • Sollte z.B. jemand eine Reise gebucht haben und diese wurde in den Herbst verschoben, so ist hier ein einseitiger Rücktritt vermutlich zulässig, da ja der Urlaub für die Reise noch zu verwenden ist.
  • Sollte z.B. jemand Urlaub genommen haben, um Betreuungspflichten während der Osterferien wahrzunehmen, so ist hier wohl kein einseitiger Rücktritt zulässig, da der Zweck des Urlaubes nach wie vor besteht.

Der Urlaubsverbrauch und die Zulässigkeit eines einseitigen Rücktritts ist daher nicht generell zu sehen sondern immer eine Einzelfallentscheidung.

 

Und was es sicher auch nicht gibt, ist ein Rücktrittsverbot oder irgendwelche Ver- oder Gebote in Absprache mit dem BRAUP.

 

Die Aussendung der Universitätsleitung


In dem Mail der Personalleitung ist deutlich die Rede davon, dass alle Mitarbeiter*innen „für den Fall, dass Arbeitsleitungen nicht erbracht werden können“ angehalten sind, 2 Wochen Erholungsurlaub zu konsumieren.
Vor dem gesetzlichen Hintergrund wären nur 0% Arbeitsleistung keine Arbeitsleistung und jemanden zu etwas anhalten bedeutet nicht Anordnung oder Weisung. Jede abweichende Interpretation des Mails von Frau Winter wären weder im Sinne des Gesetzes noch im Sinne des Rektorates.
Die Universitätsleitung hat mit dem „Urlaub Covid 19“ Mail versucht, Führungskräften vor Ort die Möglichkeit zu geben, mit Augenmaß (!) und hohem Verantwortungsbewusstsein (!) eine sinnvolle Arbeitsorganisation durchzuführen. Das auch deswegen, weil man zentral davon ausgeht, dass die Einheiten selbst am besten wissen, wie die Lage individuell eingeschätzt werden muss – ohne Härtefälle und Unruhe zu produzieren. Es soll wohl auch vermieden werden, dass in dem Moment wo wieder ein „Normalbetrieb“ möglich ist, zu viele Kolleg*innen ihren Urlaub antreten möchten, die beim „Anfahren“ der Universität fehlen könnten.

 

Unsere Einschätzung als Betriebsrat AUP


Wir können die Befürchtungen in der Form nicht teilen und halten diese Maßnahme in dieser unscharfen Form für verfrüht. Gerade haben sich alle Mitarbeiter*innen in vorbildlicher Weise in kürzester Zeit auf eine Situation eingestellt, die vorher weder geprobt werden konnte noch in irgendeiner Form vorbereitet war.

Auch gibt es zurzeit keinen uns bekannten Plan für eine Wiederinbetriebnahme, somit weiß auch noch niemand im Detail, welcher Personenkreis von Anfang an vor Ort notwendig sein wird. Es werden dies mit Sicherheit nicht alle sein, auch werden nicht alle Arbeitsplätze von heute auf morgen wieder verwendbar sein. In dieser Phase noch zusätzlich Planungsaufgaben hinzuzufügen, verunsichert, schafft Härtefälle und sorgt für unnötigen zusätzlichen organisatorischen Aufwand.

 

Wir möchten ausdrücklich festhalten:

  • Die Mitarbeiter*innen der Universität Wien zeigen derzeit sehr viel Engagement und persönlichen Einsatz. Sie beweisen dabei ein sehr hohes Maß an Verantwortung und Loyalität gegenüber der Universität Wien. Dies wird sich nicht ändern, wenn es darum geht den Regelbetrieb wieder herzustellen.
  • Wir sehen keine Tendenzen, dass Arbeitsleistung heruntergefahren wird – ganz im Gegenteil.
  • Daher unsere dringende Bitte im Sinne der Fürsorgepflicht an alle Dienstvorgesetzten:
    • Legen Sie ein entsprechendes Augenmerk auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter*innen. Die aktuelle Arbeitssituation lädt gerade dazu ein, ständig online zu sein und „noch schnell eine Mail zu beantworten…“.

Und wir ersuchen die Universitätsleitung aus diesem Grund auch eindringlich, ihren Mitarbeiter*innen das ihnen gebührende Vertrauen entgegen zu bringen!

Wie heißt es so schön:
Gemeinsam schaffen wir das, und nur so!

Mit den besten Wünschen

 

Norbert Irnberger und Marion Polaschek (Vorsitzendenteam)

 

für den BRAUP

 

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