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05/04/2020

Coming soon: wir waren nie weg

wir waren nie weg

Liebe Kolleg*innen,

 

Es ist soweit. Wir haben einen ersten Plan für die Beendigung des Notbetriebs. Ab Mai geht es wieder los mit "Normal" in ersten, kleinen und vor allem überschaubaren Schritten.

 

Inhalt

  1. Phase 1 – eingeschränkt mit neuen Pflichten
  2. Gibt es eine Maskenpflicht
  3. Wer stellt die Masken/Schutzausrüstungen zur Verfügung
  4. Wie verhalte ich mich richtig
  5. Was mache ich als Angehörige*r einer Risikogruppe
  6. Warum dauert das alles so lang, warum erfahren wir nichts, muss das alles sein etc.
  7. Home Office – Fluch oder Segen
  8. Unterstützung – bitte annehmen
  9. BRAUP Specials

 

Phase 1 – eingeschränkt mit neuen Pflichten

Womit wird begonnen?

Es startet also mit 4. Mai ein reduzierter Betrieb für Forschungsarbeiten, die nur an der Universität durchgeführt werden können.

Wer darf/muss beginnen?

Wen das im Einzelnen betrifft, bestimmt und verantwortet die*der Dekan*in oder Zentrumsleiter*in und wird durch die Vorgesetzten verständigt.

Es geht hier aber ausschließlich um Unterstützung von Forschungsarbeiten vor Ort und NICHT um administrativen Support.

Ausnahme im AUP: die Bibliothek

Sie wird ab dem 4. Mai einen reduzierten Entlehnbetrieb anbieten. Hier läuft die operative Planung und Umsetzung durch die Verantwortlichen in der UB.

Weitere Ausweitungen sind in Stufen im Laufe des Mai vorgesehen.

 

Genaueres zum Zeitplan der Maßnahmen findet ihr im Intranet (Log-In).


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Gibt es eine Maskenpflicht?

 

Ja (Pflicht)

  • Ein einfacher Mund-Nasenschutz in Servicebereichen mit Parteienverkehr (z.B. Bibliothek) für Mitarbeiter*innen und „Kund*innen“.
  • Dort wo Organisationseinheiten es intern strenger festlegen. Dann gelten deren Richtlinien.
  • Spezialschutz dort wo es bereits vorher aus Gründen des Arbeitnehmer*innenschutzes Vorschrift war (z.B. in bestimmten Klassen von Labors).

Nein (aber mit Empfehlung zum Tragen)

  • in allen anderen Bereichen des Betriebes, wo durch Organisationsleitungen nichts Näheres festgelegt wurde. Wobei aber trotzdem empfohlen wird, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.


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Wer stellt die Masken/Schutzvorrichtungen zur Verfügung?

Wo eine Verpflichtung besteht, stellen die betroffenen Einheiten den Schutz zur Verfügung (Bibliothek z.B.).

Die Universität ist bestrebt, auf jeden Fall ausreichend Mund-Nasenschutz zu besorgen und zu Schutzvorrichtungen zu kommen, zentral über das Raum- und Ressourcenmanagement aber auch dezentral über die Organisationseinheiten, wo es bereits Kontakte, wie etwa eigenes Bestellwesen gibt.

Es ist ebenfalls möglich eigenen Mund-Nasenschutz, Tücher etc. zu verwenden („Supermarktregelung“).

Spezialschutz der schon bisher vorgeschrieben war, wird über die bisher üblichen Kanäle zur Verfügung gestellt.


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Wie verhalte ich mich richtig?

Zugang zum Arbeitsplatz

Es wird tagesaktuelle Anwesenheitslisten geben. Dort wo es Portierservice gibt, kann man mit Mitarbeiter*innen- oder Personalausweis ins Gebäude. Wo es das nicht gibt, wird es Stichproben geben – also immer Ausweis mit dabeihaben!

Im Haus

Überall verpflichtend sind die Abstandsregel von mindestens 1 Meter. Die bewährten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, Desinfektion von Arbeitsmitteln, Treppen statt Lift) und alle bisher geltenden Schutzvorschriften in Werkstätten, Labors etc. bleiben natürlich in Kraft.

Wieder können Organisationseinheiten (Fakultäten, DLE und Zentren) diese Regeln strenger auslegen, sind dann für die Einhaltung und Kommunikation aber selbst verantwortlich.

Auf den allgemeinen Flächen werden die Kolleg*innen vom Sicherheitsdienst stichprobenartig auf die Einhaltung der Abstandregel achten. Um ihnen die Arbeit nicht unnötig schwer zu machen, haltet euch bitte an die kommunizierten Vorgaben und fragt im Zweifelsfall eure Vorgesetzten bzw. uns.


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Was mache ich als Angehörige*r einer Risikogruppe?

Nicht ganz zu Ende gedacht und abgestimmt war die Empfehlung der zuständigen Ministerien ab Mai wieder den Uni Betrieb aufzunehmen und andererseits mit der Feststellung der Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen auch erst Anfang Mai zu beginnen. Dass sich das nicht ausgeht, ist abzusehen.

Wir haben das mit den Verantwortlichen im Rektorat besprochen und es wurde uns sofort zugesagt, dass es hier maximale Unterstützung seitens der Universität geben wird.

Wer also zu einer Risikogruppe gehört oder dies vermutet und ab 4. Mai wieder den Dienst aufnehmen muss, möge dies mit der Führungskraft besprechen UND unverzüglich alle Schritte setzen, um zu einem Attest zu kommen.

Bei berechtigten Zweifeln darf niemand gezwungen werden, in den Betrieb zu kommen.

Ein Hinweis aus Datenschutzgründen: die genaue Diagnose muss der Führungskraft nicht mitgeteilt werden.

Sollten hier Unklarheiten oder Probleme auftauchen, steht unsere Arbeitsmedizin (Log-In) helfend zur Seite und natürlich wir, der Betriebsrat (E-Mail).


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Warum dauert das alles so lang, warum erfahren wir nichts, muss das alles sein etc.

Zeitfaktoren

Die Universitätsleitung muss die recht knapp verlautbarten gesetzlichen Richtlinien umsetzen und diese in Abstimmungsrunden mit den OE Leiter*innen (Dekan*innen, DLE-und Zentrumsleiter*innen) und den beiden Betriebsräten besprechen. Das erfordert manchmal mehrere Feedbackschleifen. Das dauert zwar, ermöglicht aber Mitspracherecht. Dieses schrittweises Vorgehen wird uns wohl noch länger begleiten. Viel hängt davon ab, wie sich Maßnahmen bewähren und was die Regierung als nächstes vorschreibt. Die Zeit- und Planungshorizonte sind deswegen für alle Ebenen extrem schmal.

Kommunikation

Alle Leitungspersonen (Dekane, OE-Leiter*innen und Zentrumsleiter*innen) sind immer in die Kommunikation einbezogen. Diese sollten die Informationen in ihren Bereichen in einer Art Schneeballsystem abgestimmt auf die Gegebenheiten vor Ort weitergeben. Wenn das intern unkommentiert oder gar nicht weitergeleitet wird, dann ist das tatsächlich nicht ideal. 

Wir BR informieren jedenfalls immer sobald wir gesicherte Informationen haben - es wird nichts zurückgehalten.

Zugangsbeschränkungen und restriktive Kontrollen

Die haben einen sehr pragmatischen Grund: wir sind eine öffentliche Einrichtung, die per Gesetz in den Notbetrieb gesetzt wurde. Die Universität muss jederzeit mit Kontrollen rechnen und bei Verstoß mit empfindlichen Strafen (sowohl für die Mitarbeiter*innen als auch für die Universitätsleitung). Die Nachvollziehbarkeit jeder Betretung muss jederzeit gewährleistet sein. Als Einrichtung, die noch vor kurzem von mehreren tausend Menschen frequentiert wurde und vielleicht bald wieder wird, ist das ebenfalls gesundheitstechnisch höchst relevant. 

 

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Home Office – Fluch oder Segen?

Manche lieben es, aber nicht für alle Kolleg*innen ist das Arbeiten von zu Hause eine angenehme Lösung. Für die Dienstgeberin ist es ein Spagat zwischen Erhalt von möglichst 100% der Arbeitsverträge und dem Wissen, dass das manchmal nur sehr theoretisch erfüllbar ist. 

Wir allgemein Bedienstete zeigen gerade vorbildlich, wie sehr sich die Universitätsleitung in Notsituationen im unvorbereiteten Home-Office und im Notbetrieb vor Ort (oft auch abwechselnd) auf uns verlassen kann. Ein Zeichen dafür, dass das gesehen wird, ist für uns BR, dass uns sehr schnell zugesichert wurde, bei der Erbringung der Arbeitsleistung auf volles Vertrauen in Punkto Arbeitszeit zu setzen. Das ist nicht in allen vergleichbaren Betrieben so - so gibt es in anderen ausgegliederten Einrichtungen z.B. Kurzarbeitsmodelle, die mit Lohneinbußen einhergehen.

Natürlich haben wir BR, neben der ersten Priorität die Arbeitsverträge so komplett wie möglich zu sichern, auch mit der Universitätsleitung abgemacht, dass Mehraufwände gerecht und steuereffizient abgegolten werden. Nun arbeiten wir an einem unbürokratischen „Wie“. Bitte noch um etwas Geduld!

 

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Unterstützung – bitte annehmen!

Die aktuelle Situation verlangt uns allen ein Höchstmaß an Disziplin ab und ist für manche herausfordernder als für andere. Darum: solltet ihr in eurem Umfeld oder bei euch selbst Bedarf an Hilfestellungen beobachten, bitte nehmt die Hilfe der zuständigen Stellen im Haus in Anspruch! Die Arbeitspsychologie (Log-In), die Arbeitsmedizin (Log-In) und die Konfliktberatung helfen gerne und seitens der Personalentwicklung gibt es – gerade wieder aktualisiert - Webinare und kostenloses Coaching (Log-In).

Die Universitätsleitung stellt uns all das zur Verfügung, um uns zu unterstützen. Bitte unbedingt nutzen, wenn es passt!

Wir haben alle so gut wie keine Erfahrungswerte mit einer solchen Situation – darum: wenn noch etwas fehlt oder wo anders der Schuh drückt – bitte sagt uns Bescheid!

 

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BRAUP Specials

Es gibt wieder Neues für Körper und Geist:

Wir werden auch das Wiederhochfahren der Strukturen vor Ort gut bewältigen, denn - gemeinsam schaffen wir das, und nur so!

 

Mit kollegialen Grüßen

 

Norbert Irnberger und Marion Polaschek (Vorsitzteam)


für den Betriebsrat AUP

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Universität Wien, Betriebsrat für das allgemeine Universitätspersonal
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